Innsbrucker Stadtsenat lehnt neue Regeln für Straßenstrich ab

Vor allem in Innsbruck sorgt der Straßenstrich für Probleme
Gemeinde fürchtet, dass Erlaubniszonen ohne ihr Einverständnis eingerichtet und Wohnungsprostitution durch die Hintertür legalisiert werden könnte.

Die Novelle zum Tiroler Landespolizeigesetz, die derzeit in Begutachtung ist, hat vor allem eine Stoßrichtung: Den Gemeinden und der Polizei Instrumente in die Hand zu geben, um den illegalen Straßenstrich einzudämmen. Mit dem Problem hat vor allem Innsbruck zu kämpfen, wo die Sex-Arbeiterinnen zuletzt in einem Wohnbezirk im Osten der Stadt auf Kundenjagd gingen – zum Ärger der Anrainer.

Doch ausgerechnet die Stadt Innsbruck lehnt die Novelle in der vorliegenden Form ab. Das neue Gesetz sieht, wie berichtet, neben Strafen für Freier vor, dass in Zukunft Erlaubniszonen für die Prostitutionsanbahnung auf der Straße eingerichtet werden können und Sexarbeiterinnen unter Auflagen eigene Sex-Studios einrichten dürfen. Der Stadtsenat hat gestern, Mittwoch, eine Stellungnahme zu der Novelle abgesegnet, die nun ans Land geht.

Kompetenz-Gerangel

Darin wird zum einen kritisiert, dass für die Prostitionslokale keine Bedarfsprüfung vorgesehen ist. "Dies käme einer Legalisierung der Wohnungsprostitution gleich", hieß es gestern vonseiten der Stadt. Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer fordert zudem: "Die Zuständigkeit für die Einrichtung von Erlaubniszonen sowie der Prostitutionslokale sollte beim jeweiligen Gemeinderat bleiben." In der derzeitigen Form der Novelle würde die Zuständigkeit hingegen bei der Landespolizeidirektion liegen.

Die verantwortliche Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP) hatte bei der Präsentation der Novelle ausdrücklich die Kompetenz der Gemeinde in dieser Frage betont. Laut städtischem Amt für Sicherheit sind die Sittlichkeitszuständigkeiten jedoch in den 1990er-Jahren durch eine Landesverordnung von der Stadt Innsbruck auf die Landespolizei übertragen worden.

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