Ex-FP-Kandidat zu Geldstrafe verurteilt

Ex-FP-Kandidat zu Geldstrafe verurteilt
Verhetzung durch FPÖ-Wahlplakate brachte Hotelier eine Geldstrafe ein. Urteil nicht rechtskräftig.

Urteil nicht rechtskräftig.Wegen Verhetzung wurde am Freitag der Hotelier und ehemalige FPÖ-Spitzenkandidat August Penz im Innsbrucker Landesgericht – nicht rechtskräftig – zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. FPÖ-Plakate mit dem Slogan „Heimatliebe statt Marokkanerdiebe“ hatten bei der Gemeinderatswahl Mitte April 2012 für Empörung gesorgt. Penz wurde zu 14.400 Euro Strafe verurteilt, die Hälfte davon bedingt. Staatsanwalt und Verteidiger beriefen.

Der Hotelier hatte versucht, den Prozess mit einer Diversion abzuwenden. Diese wurde vom Landesgericht Innsbruck mit einer Geldbuße von 8000 Euro zwar abgesegnet, im November vom Oberlandesgericht jedoch wieder aufgehoben. Deshalb begann der Prozess von vorne. Es geht um mehr als 230 Plakatständer, mit denen Penz laut Staatsanwalt „Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und verächtlich gemacht“ hat.

Penz selbst hatte stets betont, dass er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Auf sein Mandat hatte er wenige Wochen nach der Wahl verzichtet und war später aus der FPÖ ausgetreten.

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