Experte: Doppelte Staatsbürger kaum zu enttarnen

Die Behörden müssen jetzt Aktenberge abarbeiten.
Behörden prüfen 96.000 Austro-Türken, wasserdichte Beweise haben aber nur Beamte in Ankara, sagt Jurist Funk.

96.000 Namen, 96.000 Menschen, 96.000 Geschichten – dafür braucht es jetzt 96.000-mal Sitzfleisch seitens der Beamten; aber auch jener, die im Verdacht stehen, einen illegalen Zweitpass aus der Türkei zu besitzen.

Die Verfahren, die jetzt gestartet werden, können sich über Monate, wenn nicht Jahre, hinziehen. Und für die Republik könnte der Aufwand in vielen Fällen vergeblich sein, sagt Bernd-Christian Funk, Experte für Staats- und Verwaltungsrecht von der Uni Wien.

Experte: Doppelte Staatsbürger kaum zu enttarnen
Verkehr in Wien, Round Table, Ringstraße,Prof. Bernd Christian Funk, pensionierter Verfassungsjurist
"Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Beweisführung hieb- und stichfest über die Bühne gebracht werden muss", erklärt Funk. "Und ohne Mitwirkung der Türkei wird das schwierig."

Überschneidungen

Aber von vorn: Ein Verdächtiger – nennen wir ihn Herr A. – scheint auf der türkischen Wählerevidenz (die dem Innenministerium zugespielt wurde) und gleichzeitig im heimischen Melderegister auf. Bei den besagten 96.000 Namen gibt es diese Überschneidungen, 44.000 davon sind alleine in Wien (siehe Bericht unten).

Die Bezirksbehörde am Wohnort von Herrn A. leitet dann ein sogenanntes Feststellungsverfahren ein. Kommen die Beamten bei den Ermittlungen – dazu gehören auch Zeugenbefragungen – zu dem Schluss, dass sich Herr A. tatsächlich nach der Einbürgerung in Österreich wieder einen türkischen Pass geholt hat, bekommt er einen Bescheid. Der bestätigt aber nur, was ohnehin schon vollzogen ist: Den rot-weiß-roten Pass verliert Herr A. "ex lege", also automatisch. Und damit sämtliche Rechte, die man als Österreicher hat – inklusive Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Herr A. kann dagegen aber Berufung einlegen – und damit den langwierigen Rechtsweg starten. Zunächst landet er beim Landesverwaltungsgericht, in letzter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof, wenn er den Ermittlern formale Fehler vorwerfen will, oder beim Verfassungsgerichtshof, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt.

Wasserdichter Beweis

Spätestens dort wird dann offenkundig, dass den Behörden ein letztes Puzzlestück fehlt: "Die türkische Behörde, die bestätigt: ja, derjenige ist unser Staatsbürger", sagt Verwaltungsjurist Funk.

Die österreichischen Behörden werden versuchen, diese Bestätigung vorab zu bekommen – ein eher aussichtsloses Unterfangen, sagt Funk. "Die Türkei ist zwar völkerrechtlich dazu verpflichtet, bei der Aufklärung in Rechtsfragen mitzuwirken, aber zwingen kann man sie nicht."

Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass Herr A. in so einem Rechtsstreit freiwillig seinen Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. illegalen Zweitpass hergibt. Eine Hausdurchsuchung, bei der derlei Dokumente gefunden werden könnten, ist nicht vorgesehen. Die Behörden sind letztendlich also machtlos. Ohne entsprechendes Dokument fehlt schlicht der wasserdichte Beweis.

Eine "Smoking Gun" könnte auch eine Zeugenaussage sein, räumen bei einem KURIER-Rundruf andere Juristen ein. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts gibt es diese Möglichkeit, räumt Funk ein, und die Einzelfälle könnten so komplex sein, dass eine glaubwürdige Aussage tatsächlich genug Gewicht bekommt. "Aber praktisch gibt es nichts, das vor Gericht so glaubwürdig wäre wie ein amtliches Dokument", betont Funk.

Der Verwaltungsjurist nennt ein Beispiel: Selbst wenn ein Zeuge vor Gericht aussagt, dass er den Verdächtigen beim Türkei-Referendum im April in ein Wahllokal gehen gesehen habe, oder dass dieser vor ihm mit seinen zwei Pässen geprahlt habe, "wäre es im Verfahren noch schwierig". Im Zweifel müsste dann die Staatsbürgerschaft bestehen bleiben.

Das bestätigt auch Verfassungsjurist Heinz Mayer: "De facto können nur die Türken einen ausreichenden Beweis liefern." Aber auch er räumt ein: "Es hängt vom Einzelfall ab."

Fazit: Wenn Herr A. die Geduld hat, den Rechtsstreit bis zum Ende durchzuziehen, hat er gute Chancen, mit dem illegalen Zweit-Pass durchzukommen.

Unsicherheitsfaktoren

Der Republik bleibt aber immer der Weg offen, das Verfahren wieder aufzurollen, wenn es neue Beweise gibt.

Eine politische Lösung für das Thema Doppelstaatsbürgerschaften ist nicht in Sicht – im Gespräch war vor einigen Wochen etwa eine Amnestie für jene schwarze Schafe, die sich freiwillig bei den Behörden melden. Oder eine Übergangsfrist, in der sich die Betroffenen für eine der beiden Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.

Die Grünen treten dafür ein, das Gesetz zu liberalisieren. Die ÖVP ist dagegen, die SPÖ (in Person von Klubchef Andreas Schieder) konnte sich zuletzt eine Kulanzlösung vorstellen. Die FPÖ ist klar für einen strengen Vollzug des Staatsbürgerschaftsgesetzes.

"Das Gesetz ist recht eindeutig, die einzelnen Fälle sind aber sehr komplex und genau zu prüfen. Es gibt einige Unsicherheitsfaktoren", sagt Jurist Funk.

Die sprichwörtliche „g’mahde Wiesn“ schaut anders aus. Auf die Bundesländer, die jene 96.000 Austro-Türken überprüfen müssen, die nach einem Abgleich angeblicher türkischer Wählerevidenzlisten mit dem heimischen Melderegister als potenzielle Doppelstaatsbürger aufscheinen, kommt ein gewaltiger Aufwand zu. Zudem ist laut Werner Sedlak, Chef der Wiener MA35, die allein für 44.000 Fälle zuständig ist, die Authentizität besagter Wählerlisten nach wie vor nicht eindeutig geklärt.

Als Erstes muss nun eruiert werden, ob die Genannten überhaupt österreichische Staatsbürger sind oder etwa nur hier leben. Nach Abzug all jener, die legal beide Staatsbürgerschaften besitzen (etwa durch Abstammung), wird bei all jenen, die Österreicher sind, ein Feststellungsverfahren eröffnet, erklärt Sedlak.

Die Betroffenen werden aufgefordert, einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister (Nüfüs Kayit Örnegi) vorzulegen und gegebenenfalls vorgeladen. Zur Kooperation zwingen kann die Behörde jedoch niemanden. Ermittlungsergebnisse ließen sich aber auch anders erzielen, sagt Sedlak. So wird etwa überprüft, ob ihm Rahmen etwaiger anderer Verfahren türkische Papiere vorgelegt wurden.

Noch nicht eindeutig geklärt ist allerdings, ob nur türkische oder auch ehemalige türkische Staatsbürger überhaupt einen Rechtsanspruch auf besagten Personenstandsregisterauszug haben. In diesem Punkt erhoffen sich die Länder Aufklärung durch das Außenministerium.

Und wenn das Ermittlungsverfahren endlich abgeschlossen ist, ist unter Umständen noch immer nicht alles geklärt. Sollte die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt werden, kann der Betroffene nämlich Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegen.

Verdachtsfälle

Die zweitmeisten Fälle kommen auf Niederösterreich zu, wo man rund 13.000 Austro-Türken überprüfen muss. Peter Anerinhof, Leiter der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Wahlen, schätzt aber, dass nach Abzug der türkischen Staatsbürger und der legalen Doppelstaatsbürger rund 4000 bis 5000 Verdachtsfälle übrig bleiben. Für deren Abarbeitung wurde eine eigene Gruppe geschaffen.

In der Steiermark müssen 5503 Namen durchgecheckt werden. In Kärnten habe „sich nunmehr der Kreis der angeblichen Doppelstaatsbürger auf 624 Personen, die in Kärnten wohnhaft sind, verkleinert“, erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Und das Land Vorarlberg überprüft 148 Personen auf illegale türkisch-österreichische Doppelstaatsbürgerschaften.

(Bernhard Ichner)

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