„Ich verstecke einen Flüchtling“
Es ist der Sommer 2015, Tausende Menschen machen sich auf den Weg nach Westeuropa, die Flüchtlingskrise ist auf dem Höhepunkt. Die Bilder von ankommenden Flüchtlingen am Westbahnhof prägen im September das Land. Eine Welle der Solidarität rollt durch Österreich. „Wir sind zusammengesessen und haben gesagt: Wir müssen etwas tun“, erzählt Carmen Binder. Vier Jahre später wird sie Flüchtlingen helfen, illegal über die Grenze nach Frankreich zu kommen und dabei Gesetze brechen. Was ist da geschehen?
Wir treffen Carmen Binder in einem belebten Park im Zentrum Wiens. Sie ist eine offene, herzliche Frau etwa 170 Zentimeter groß, blonde Haare, ihre Augen blitzen auf, wenn sie lacht. Wenig später sind sie wieder ernst. Sie ist eine Frau, die sich mit Sorgen auskennt. Sie erzählt von ihren zwei Töchtern, ihrem Leben in dem kleinen Dorf in Niederösterreich. Und von dem jungen Mann, der bei ihr wohnt – und gesucht wird.
„Es gab anfangs so eine positive Stimmung in der Bevölkerung”, sagt Carmen Binder. In ihrem Dorf haben viele Leute Flüchtlinge unterstützt und gespendet. Familien, die neben ihren eigenen Kindern auch einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling aufnahmen. „Wir haben anfangs echt gedacht, wir geben nur ein paar Monate Deutschkurse. Und dann wird sich das Thema von selbst erledigen. Dass es bis heute andauert, hat niemand geglaubt. Wir sind da alle reingerutscht“, sagt sie.
Carmen Binder heißt in Wirklichkeit anders. Auch ihren Wohnort nennt sie nicht. Sie muss anonym bleiben, wie alle Unterstützer in diesem Artikel. Es hat lange gebraucht, bis sie einem Gespräch mit dem KURIER zustimmt. Sie zeigt ein Bild von ihrem Schützling Abdullah. Auch sein Name wurde verändert. Ein schlaksiger, junger Mann, mit tiefen, dunklen Augen.
Er kam 2015 mit seiner Schwester, seinem Bruder und dessen Familie von Afghanistan nach Österreich. Seine Eltern und eine weitere Schwester sind im Iran in einem Flüchtlingslager, die Familie wurde auf der Flucht getrennt. „Wenn Abdullah zurück nach Afghanistan muss, hat er dort nichts. Keine Familie, kein Zuhause, nichts“, sagt Carmen Binder.
Wendepunkt
2016 kippt die Stimmung im Land. Es passieren die Übergriffe in der Silvesternacht von Köln, immer wieder gibt es Berichte von Gewalttaten durch Flüchtlinge. Im Herbst 2016 folgt der EU-Afghanistan-Deal. Seitdem hat sich die Situation vor allem für afghanische Asylwerber verändert. Sie bekommen im Gegensatz zu Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak weit weniger oft Asyl.
Seit 2016 gehen die Asylanträge in Österreich zurück. Laut Zahlen des Innenministeriums gab es Stand August 2019 knapp 29.800 offene Asylverfahren. Der Großteil davon aus Afghanistan (knapp 12.300). Die Anerkennungswahrscheinlichkeit sank für Afghanen auf jedoch 46 Prozent. Zum Vergleich: Flüchtlinge aus Syrien bekommen zu 89 Prozent Asyl.
Viele Asylwerber berufen gegen ihren negativen Erstentscheid des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen (kurz BFA) – oft unterstützt von ihren Helfern. Carmen Binder und ihre Mitstreiter kennen sich mittlerweile im Asylwesen besser aus als so mancher Anwalt. “Ich habe so viele Entscheidung in erster Instanz gelesen, die allesamt hanebüchen sind”, sagt Binder. Sie erzählt von Verfahren, in denen Asylwerber seit 2014 auf eine Entscheidung warten und noch immer keinen Termin für die zweite Instanz beim Bundesverwaltungsgericht haben. Gerade bei jungen Afghanen geht aber auch die zweite Asylentscheidung oft negativ aus.
Damit haben die Betroffenen kein Aufenthaltsrecht mehr und müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ausreisen, erklärt Rechtsanwalt Christian Schmaus, der seit Jahren Asylwerber vertritt, in folgendem Video:
Anwalt Schmaus über die Rechtslage
Schmaus erzählt eben auch von Fällen, in denen negative Asylentscheidung nachträglich vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden, die Person aber längst abgeschoben war: „So werden auch Fakten geschaffen.“
Katastrophe
Für diejenigen, die sie unterstützen ist das ebenso eine Katastrophe, wie für die Asylwerber selbst. „Ein Mensch ist ja kein Gegenstand. Da kann man nicht irgendwann sagen: Es war sehr nett. Aber jetzt müsst ihr zurück“, sagt Doro Blancke, Menschrechtsaktivistin bei Fairness Asyl und Mitglied der Kleinpartei „Wandel“. Also würden viele Familien „ihre Kinder“ verstecken.
„Das passiert selten zu Hause. Oft bei Verwandten, oder im Wochenendhaus oder in einer Ferienwohnung, die über Bekannte angemietet wird“, erzählt Blancke. „Ich bekomme aktuell viele anonyme Anrufe von Menschen, die in dieser Situation sind.“ Die Unterstützer würden dabei quer durch alle Schichten gehen: "Es sind Ärzte, Lehrer, Anwälte, Krankenschwestern darunter", sagt Blancke.
Auch Abdullahs Fall wurde zum zweiten Mal negativ beurteilt. „Der Rest der Familie hat Asyl bekommen, nur er nicht. Im Bescheid steht, er habe kein nennenswertes Familienleben in Österreich“, sagt Carmen Binder bitter. Nach dem negativen Bescheid tauchte er unter. Nachdem er erst bei Bekannten untergebracht war, kam er vor einigen Monaten zu Carmen Binder. „Ich sehe das so: Das ist zwar Recht, aber nicht richtig. Deshalb verstecke ich ihn.“
Manchmal schlafe sie schlecht: „Man wacht mitten in der Nacht auf und versucht, eine Lösung zu finden, wo es manchmal keine gibt. Da muss man aufpassen, dass man nicht in ein Burn-Out kippt“, sagt Binder.
„Ich kenne Helfer, die sagen, ich kann nicht mehr, ich hör auf. Auch ich war schon an dem Punkt. Aber irgendwie geht es weiter.“ Es sind oft alltägliche Dinge, die kompliziert sind. Etwa wenn man einen Arzt braucht. „Mein Hausarzt hat selbst Migrationshintergrund. Der würde ihn wohl behandeln. Aber wenn es was Gröberes ist, und Abdullah ins Krankenhaus muss, daran möchte ich gar nicht denken“, sagt Binder.
Frankreich
Binder versucht nun, Abdullah nach Frankreich zu bekommen. Dort liegt die Anerkennungsquote für Afghanen aktuell bei mehr als 80 Prozent. Und auch wenn Frankreich nach dem Dublin-Verfahren die Flüchtlinge zurück nach Österreich schicken müsste, verzichten die französischen Behörden aktuell häufig auf den Schritt. „Warum, weiß ich nicht“, sagt Binder. „Die, die von uns weggegangen sind, denen haben wir einen Weg bereitet“, sagt sie. „Wir haben nicht alle über die Grenze gebracht. Aber einige schon.“
Die Helfer kommunizieren über Facebook, treffen sich bei Veranstaltungen. So ergibt eins das andere. Wie der Grenzübertritt genau passiert, will Carmen nicht verraten. Aber die Schützlinge werden auch in Frankreich weiter unterstützt. Via AirBnB werden Wohnungen angemietet. Mittels Prepaid-Karten, die mit bis zu 2500 Euro aufgeladen werden können, bekommen die Flüchtlinge ein Startgeld. Mit diesen Karten können sie zahlen, auch ohne ein Konto zu haben. „Einer hat schon einen Aufenthaltsstatus und arbeitet in einem Restaurant als Kochlehrling. Er ist seit einem Jahr dort und spricht schon gut Französisch“, erzählt Binder.
Der Fall Fasad
Doch nicht nur Frankreich ist ein Hoffnungsort. Die Geschichte des Schützlings von Christine und Hermann Lehner beginnt in der Steiermark und endet in Italien, genauer in Südtirol. Sie ist Kindergartenpädagogin, er Technischer Zeichner. Ihre Namen wurden geändert. Sie haben Fasad in dem steirischen Dorf kennen gelernt, in dem sie ihren Zweitwohnsitz haben. Ein verschlafenes Nest weit weg von einer Hauptstadt. Rund herum nur Wälder, Berge und auf einmal 60 Flüchtlinge. Das war 2015. „Wir wollten einfach etwas mit den Jungen machen“, sagt Christine Lehner. Fasad haben sie gleich ins Herz geschlossen. „Er war der kleinste und jüngste von ihnen, fast noch ein Kind.“
Sie zeigt ein Foto. Ein junger Mann mit Wangen, die den Babyspeck noch verraten, dunkle verträumte Augen, die schwarzen Haare zum Seitenscheitel gekämmt. Die Lehners organisieren Deutschkurse, später eine Lehrstelle für Fasad. Sie bezeugen beim Asylamt und später beim Bundesverwaltungsgericht, dass er gut integriert ist. Dennoch wird sein Asylantrag zwei Mal abgewiesen. „Da ist er in ein tiefes Loch gefallen“, erzählt Christine Lehner. Fasad erzählt von Flashbacks, wie er zu Hause in Afghanistan seien ermordeten Vater gefunden hat.
Wie alle persönlichen Geschichten, die während der Recherche für diesen Artikel gehört werden, ist die Überprüfbarkeit für Außenstehende schwer. Mitarbeiter des BFA berichten allerdings auch, dass sich viele Geschichten ähneln, es gewisse „Trends“ gebe. „War es längere Zeit die Religion, taucht nun Homosexualität in vielen Asyl-Anträgen auf“, sagt ein Mitarbeiter, der anonym bleiben will. Dennoch: In Afghanistan herschen bis heute Kriegszustände, keine Woche vergeht ohne Anschläge und Tote.
Fasad wird von seinen Unterstützern in die Psychiatrie gebracht, wo er einige Tage bleibt. Dort bekommt er erstmals Besuch von der Polizei. Wenig später taucht er unter.
Die Polizei klopft an die Tür der Wiener Wohnung der Lehners. Sie durchsuchen die Wohnung, fragen, wo Fasad ist. „Wir wissen es nicht“, geben die Lehners zu Protokoll, auch seine alte Handynummer sei nicht mehr aktiv. Die Polizei lässt eine Vorladung bei den Lehners zurück.
„Er kann besser Deutsch als so mancher, der hier in zweiter oder dritter Generation lebt, will arbeiten und ist leistungsbereit“, sagt Hermann Lehner. „Man wird schon manchmal zornig“, sagt Christine Lehner. „Der Staat hat seit 2015 Tausende von Euros gespart, weil die Zivilgesellschaft eingesprungen ist, die Menschen privat aufgenommen hat und ihnen Deutsch beigebracht hat. Und nun nehmen sie uns die Kinder weg.“
Laut Genfer Flüchtlingskonvention haben Menschen, die in ihrer Heimat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, ein Recht auf Asyl.
Wer nach Österreich kommt, kann hier seinen Asylantrag stellen, wenn er noch nicht in einem anderen EU-Land um Asyl angesucht hat. In der ersten Instanz ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für die Prüfung der Fälle zuständig. Wird ein Asylantrag abgewiesen, kann der Asylwerber beim Bundesverwaltungsgericht dagegen berufen. In dieser Zeit darf der Flüchtling nicht abgeschoben werden. Entscheidet auch die zweite Instanz negativ, bleibt nur noch der Gang zum Verwaltungs-und/oder Verfassungsgerichtshof, eine Beschwerde dort hat aber keine aufschiebende Wirkung mehr.
Asyl auf Zeit
Seit der Gesetzesnovelle 2016 erhalten Flüchtlinge in Österreich nur ein auf drei Jahre befristetes Aufenthaltsrecht. Danach wird noch einmal geprüft, ob es im Herkunftsland zu einer wesentlichen Veränderung kam oder ein anderer Aberkennungsgrund (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens) vorliegt. Liegen danach die Voraussetzungen für die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens nicht vor, kommt es zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht.
Subsidiärer Schutz
Subsidiären Schutz erhalten Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsstaat bedroht wird. Sie sind daher keine Asylberechtigten, erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung. Subsidiär Schutzberechtigten kommt ein Einreise- und Aufenthaltsrecht in Österreich zu. Insbesondere dürfen sie sich in Österreich aufhalten, haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Bei der erstmaligen Erteilung wird der subsidiäre Schutz für ein Jahr erteilt, bei der Verlängerung für zwei Jahre. Unter bestimmten Umständen kann der Status aberkannt werden (z.B. wegen eines Verbrechens).
Humanitäres Bleiberecht
Liegen weder Asyl noch subsidiärer Schutz vor, sind die familiären und privaten Bindungen zu prüfen. Etwa ob es bereits Familie mit einem regulären Aufenthaltsstatus gibt und der Grad der Integration, etwa die Sprachkenntnisse oder ob der Betroffene die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit hat. Negativ schlagen sich hier eine illegale Einreise oder strafrechtliche Verurteilungen zu Buche.
Sie zeigen Bilder vom gemeinsamen Weihnachtsfest 2018. Die ganze Familie samt Onkel und Tanten sitzt am Esstisch, mittendrin sitzt Fasad. „Ich muss auch sagen, dass ich ein wenig den Glauben an den Rechtsstaat verloren habe, wenn ich mir diese Urteile ansehe“, sagt Christine Lehner. Die Lehners kennen die Medienberichte über Schlägereien und Messerstechereien von Afghanen. „Ich habe nie einen Gedanken daran verschwendet, dass Fasad so sein könnte“, sagt Hermann Lehner. „Gerade die Jungen, die privat bei Familien untergebracht sind, haben ein geschütztes Leben.“
"Da rutscht man rein"
Ob sie zu Beginn gedacht haben, je in diese Situation zu geraten? „Nein. Da rutscht man rein“, sagt Christine Lehner. Es gehe immer weiter, von einer Verhandlung zur nächsten, zur Lehrstellen-Suche. Immer tiefer und tiefer und tiefer: „Als der negative Asylbescheid kam und Fasad in der Psychiatrie war, war ich am Limit.“
Dann die Nachricht: Fasad versteckt sich aktuell bei einem Senioren-Ehepaar. Doch es ist klar: Er muss das Land verlassen. Nur nicht nach Afghanistan, sondern nach Südtirol. „Du kannst ein halbes Jahr einen Menschen verstecken, aber das ist zu belastend“, sagt Hermann Lehner. Also bringen sie Fasad mit Bekannten über die Grenze nach Italien, versteckt in einem Auto. Er kommt in einem Hotel von Bekannten unter, kann dort in der Küche arbeiten und hat in Italien erneut um Asyl angesucht. Aktuell hat er einen provisorischen Aufenthaltstitel.
Ob den Lehners bewusst war, dass sie eine strafbare Handlung begehen?
„Wir haben da nicht groß nachgedacht“, sagt Christine Lehner. Zum Glück fügt sie an. Denn jemanden über die Grenze zu bringen, ist Schlepperei. Laut italienischem Gesetz stehen auf Beihilfe zur illegalen Migration zwischen einem und fünf Jahren Haft sowie die Zahlung einer Geldstrafe von 15.000 Euro. Erst kürzlich wurde der Kärntner Ex-Politiker Matthias Köchl mit Glück zu einer bedingten Haftstrafe von 8 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt.
„Das ist mein Sohn“
Und dann gibt es jene, die nicht wegwollen aus Österreich. „Weil sie noch auf die dritte und letzte Instanz hoffen, oder die einfach eine Familie sagt, das kann nicht sein, der ist so lange bei uns. Das ist ein Familienmitglied“, erzählt Doro Blancke von einem ihr zugetragenen Fall in Niederösterreich. „Da sagt die Mutter: Den geb´ ich nicht her, das ist mein Sohn.“ Sie verstecken ihren Sohn aktuell bei sich zu Hause. Immer in Furcht, dass jeden Moment die Polizei anklopfen könnte.
Denn wenn ein Asylwerber untertaucht, gehen er und seine Helfer ein großes Risiko ein. „Wer der Pflicht zur Ausreise nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 5000 bis 15.000 Euro zu bestrafen“, erklärt Anwalt Schmaus. Wer das Geld nicht zahlen kann, dem drohen bis zu 6 Wochen Freiheitsstrafe. Wer also nicht ausreist und sich versteckt, für den kann das dennoch gravierende persönliche bzw. finanzielle Konsequenzen haben. „Hier stellt sich für mich aber die Frage, ob das verfassungskonform ist“, sagt Schmaus. Denn Strafen haben in einem angemessenen Verhältnis zum Grad des Verschuldens und zur Höhe des durch das Vergehen bewirkten Schadens zu stehen. Angesichts der Höhe der Strafe wird die betroffene Person diese in der Regel nicht zahlen können und muss daher stattdessen ins Gefängnis gehen.
„Auch für Unterstützer gibt es ein erhebliches Risiko“, warnt Rechtsanwalt Schmaus:
"Bis hin zu Freiheitsstrafen"
Gerade für junge Unterstützer könne das auch existenzbedrohend sein. Dennoch hört Schmaus nachträglich immer wieder von Unterstützern, dass sie Asylwerber versteckt hätten.
Konsequenzen
Zurück zu Carmen Binder in den Park. Es wird langsam dunkel, sie muss bald gehen. Noch eine letzte Frage: „Hat sie denn nie Angst vor Konsequenzen?“
„Ja schon, aber dann denke ich mir, was kann mir schon passieren? Ich bekomme eine Finanzstrafe oder gehe ein paar Tage ins Gefängnis. Vielleicht sollte man sogar mal ein paar von uns erwischen und vor Gericht stellen. Damit mal an die Öffentlichkeit käme, dass wir normale Menschen aus der Mitte der Gesellschaft sind.“
Also wird sie weitermachen, trotz der Gefahren:
„Wer ein Kind hat wird das bestätigen: Man würde alles für sein Kind tun - auch das Gesetz brechen“, sagt Carmen.
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