Höchstgericht bremst Koralmbahn

Höchstgericht bremst Koralmbahn
Das Verwaltungsgerichtshof hob die Baugenehmigung für einen Abschnitt auf: Zu hohe Lärmimmissionen.

Bürgerinitiativen waren mit ihren Beschwerden erfolgreich: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Baugenehmigung für einen Teilabschnitt der Koralmbahn in Kärnten aufgehoben. Konkret geht es um den Neubau des 19 Kilometer langen Abschnitts Mittlern-Althofen/Drau (Bezirke Klagenfurt-Land und Völkermarkt) der Hochleistungsstrecke Graz-Klagenfurt.

Anstatt sich an die Grenzwerte für Lärmimmissionen zu halten, die ein Sachverständiger bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als zwingend festgelegt hatte, hielt man sich an die (höheren) Mindeststandards der Schienenverkehrslärm-Verordnung (SchIV). Das sei nicht zulässig, urteilten die Verwaltungsrichter. Außerdem hätten zwei kleinere Änderungen im Projekt einer ergänzenden UVP bedurft.

Vorerst ohne Folgen

Unmittelbare Auswirkungen, wie eine Einstellung der Bautätigkeit, wird die Entscheidung nicht haben. Jetzt müsse man das ergänzende Verfahren abwarten, sagte ÖBB-Sprecher Christoph. Dieses werde die beanstandeten Punkte abklären: "Die Behörde wird jetzt ein neues Verfahren starten und wir sichern unsere enge Zusammenarbeit zu."
 

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