Hochwasserschutz: Gefräßige Biber als Sicherheitsrisiko

Biber
Problematische Biberbauten haben die Politik auf den Plan gerufen. Bürokratische Hürden sollen schneller überwunden werden.

Die Debatte erinnert stark an jene rund um den Wolf. Seit den 1970er-Jahren sind die einst ausgerotteten Biber in Niederösterreich durch Wiederansiedelungsprojekte und ihren besonderen Schutzstatus wieder heimisch. Was nicht überall freut.

Der Bestand der Nager knackt in Niederösterreich vermutlich bald die 10.000er-Marke. Mit dem rasanten Wachstum der streng geschützten Biber steigen aber auch die Probleme, Beschwerden und Konflikte, was das Zusammenleben mit den Tieren anbelangt.

Problem für den Hochwasserschutz

Biber fällen Bäume, um an Nahrung (Rinde, junge Triebe) und um an Baumaterial für ihre Dämme zu gelangen. Was so harmlos anmutet, wird aber vielerorts zu einem massiven Problem für Landwirte, Grund- und Forstbesitzer. Und immer öfter auch für den Hochwasserschutz.

Weil Biber gerne Dämme und damit auch wichtige Hochwasserschutzbauten untergraben bzw. beschädigen, stellen sie mancherorts auch ein Risiko für die Bevölkerung dar. Auf einen solchen Fall machen derzeit Politiker in der Buckligen Welt im Bezirk Wiener Neustadt aufmerksam. An der Bundesstraße 55 bei Krumbach hat eine Biber-Familie ihren Bau genau in jener Zone errichtet, die bei Starkregen für den Hochwasserschutz essenziell ist.

Studienergebnisse

Entfernen kann man den Bau und die Nager aus tierschutzrechtlichen Gründen allerdings nicht so einfach. „In Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse darf der Hochwasserschutz nicht durch bürokratische Hürden blockiert werden. Es braucht klare gesetzliche Möglichkeiten zur präventiven Entfernung von Biberbauten – besonders dort, wo Sach- oder Personenschäden drohen“, heißt es vonseiten der ÖVP im Bezirk Wiener Neustadt.

Es gibt mittlerweile viele Regionen, aus denen ähnliche Probleme bekannt sind. Denn der Schutzstatus der Biber hat dazu geführt, dass die Population drastisch gewachsen ist. Das Land Niederösterreich hat 2023 vom Büro für Wildtierökologie und Forstwirtschaft ein Studie zur Verbreitung bzw. zum Bestand der Nager im Bundesland in Auftrag gegeben.

Wie es darin heißt, hat sich der Biber im Wesentlichen von Osten nach Westen ausgebreitet. Ausgangspunkt waren die Wiederansiedlungsprojekte in den Donauauen in den 1970-er und 1980-er Jahren. Wesentlich dürfte auch die Zuwanderung aus der Slowakei, Deutschland und von Tschechien gewesen sein.

Während im Jahr 2014 noch etwa 3.900 Tiere in Niederösterreich gezählt wurden, waren es bei der jüngsten Monitoringanalyse bereits 8.900 Exemplare. Biber sind nach EU-Recht eine streng geschützte Tierart. Wie in anderen Bundesländern auch, gibt es aber Ausnahmeregeln, heißt es dazu aus dem Büro der für Tierschutz zuständigen Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ).

Bei „Gefahr im Verzug“ kann beim Land Niederösterreich um eine „Entnahme“ von Tieren angesucht werden. 50- bis 70-mal pro Jahr gibt es tatsächlich auch grünes Licht der Behörde, ein „Problemtier“ zu bejagen bzw. zu entnehmen. Allerdings müssen davor Vergrämungsmaßnahmen erfolgen und genaue Vorgaben eingehalten werden.

Hürdenlauf

Bei Gefahr von Überflutungen in Ortsbereichen sieht die Biber-Verordnung des Landes einen Passus vor, der es ganzjährig erlaubt, Biberdämme und sonstige „durch Biber verursachte Einstauungen“ zu entfernen. Allerdings ist auch dies an strenge Auflagen gebunden.

Maßnahmen dürfen nur nach Prüfung eines sachkundigen Organs des Landes erfolgen, außerdem braucht es die Zustimmung des Grundeigentümers sowie des Jagdausübungsberechtigten. Genau diese „überbordenden bürokratischen Hürden“ bekrittelt beispielsweise die ÖVP im Bezirk Wiener Neustadt.

Kommt es tatsächlich zu einem durch Biber verursachten Schaden, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Entschädigung. Die Abteilung Naturschutz bietet aber eine finanzielle Förderung für Präventionsmaßnahmen an, die Schäden durch die Tiere verhindern sollen. Darunter fallen beispielsweise Fix- oder Elektrozäune, Baumschutzmaßnahmen oder Dammsicherungen, die bis maximal 5.000 Euro gefördert werden.

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