Frankreich: Folgt der 3-G-Regel, wobei sowohl Antigentests als auch PCR-Testst jeweils 72 Stunden gelten. 3-G ist zudem auch für Restaurants, Einkaufszentren, Fernverkehr (Bus, Bahn, Flugzeug) sowie Kultureinrichtungen z. B. Kinos oder Museen verpflichtend (ab zwölf Jahren). In geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht (ab sechs Jahren).
Italien: Einreise nach 3-G-Regel, Testpflicht besteht bereits für Kinder ab sechs Jahren. Akzeptiert werden Antigen- und PCR-Tests, jeweils 48 Stunden lang gültig.
3-G gilt auch in Restaurants und bestimmten Freizeiteinrichtungen, z. B. Schwimmbädern sowie in überregionalen Bahnverbindungen oder auf Fähren. In geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht, in Sizilien derzeit auch im Freien.
Kroatien: 3-G-Regel bei der Einreise (ab zwölf Jahren). PCR-Tests sind 72 Stunden, Schnelltests 48 Stunden lang gültig. Es gilt Maskenpflicht im Handel und in Dienstleistungsbetrieben, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Es gilt jedoch keine 3-G-Regel in der Gastronomie.
Slowenien: 3-G-Nachweis bei der Einreise nötig, ausgenommen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. 3-G gilt ebenso in Öffis, Hotels, Lokalen und bei Kulturveranstaltungen (ab 12 Jahren), zusätzlich auch im Handel: Ausgenommen davon sind nur Lebensmittelgeschäfte oder pharmazeutische Fachgeschäfte (dort besteht Maskenpflicht). Befinden sich diese Geschäfte aber in einem Einkaufszentrum, greift die 3-G-Regel dennoch.
Spanien: 3-G-Nachweis bei Einreise (ab zwölf Jahren). Antigentests gelten 48 Stunden PCR-Tests 72 Stunden. Es gilt Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen (z. B. Handel) ab sechs Jahren sowie in Öffis.
Ungarn: Kaum noch Einschränkungen vorhanden, Einreise ohne 3-G-Nachweis möglich, ebenso Restaurantbesuche oder das Einchecken im Hotel. Maskenpflicht besteht nur noch in Krankenhäusern oder Sozialeinrichtungen.
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