Corona-Regeln für die Herbstferien: Was in Österreich wo gilt
Die Herbstferien stehen bevor, offiziell beginnen sie am 27. Oktober. Doch da viele Schulen wohl auch schon den Fenstertag vor dem Nationalfeiertag frei geben, dürften die meisten Schüler und Lehrer – mit dem kommenden Wochenende gerechnet – insgesamt elf Tage Ferien genießen, Schulbeginn ist dann erst wieder am 3. November.
Das werden viele Österreicher nützen, um Urlaub zu machen. Doch vor der Abfahrt wäre es dienlich, sich die geltenden Corona-Maßnahmen am Zielort genau anzuschauen: Die Vorschriften in den Bundesländern sind unterschiedlich, Wien beispielsweise schreibt Corona-Tests auch bereits für Kinder ab sechs Jahren vor, überall anders gilt das erst ab zwölf. Die 2. Covid-Maßnahmenverordnung gilt für ganz Österreich. Zwei Länder - Wien und Salzburg - erließen zusätzlich strengere Maßnahmen.
Ganz Österreich
Gastronomie: Es gilt die 3-G-Regel. Testpflicht besteht ab zwölf Jahren: Antigentests gelten 24 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden lang.
Freizeit- und Dienstleistungsbetriebe, Kunst und Kultur: Wer einen Zoo oder eine Therme besuchen will, ins Kino oder zum Konzert will, muss einen 3-G-Nachweis vorlegen.
Einkaufszentrum: FFP2-Pflicht besteht in Supermärkten, Bäckereien, Apotheken (für Schwangere und 6- bis 14-Jährige: Mund-Nasen-Schutz). Für Nicht-Immunisierte gilt die FFP2-Pflicht in jeder Handelssparte.
Wien
Gastronomie: Es gilt die 2,5-G-Regel, geimpft, genesen oder PCR-getestet. Nur noch Sechs- bis Elfjährige dürfen Antigentests vorweisen, wo grundsätzlich die 2,5-G-Regel gilt (48 Stunden gültig, PCR-Tests hier 72 Stunden gültig). Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren fallen generell unter die Regeln für Erwachsene: Als Tests gelten nur noch PCR-Tests (48 Stunden).
Freizeit- oder Dienstleistungsbetriebe: Es gilt die 2,5-G-Regel analog zur Gastronomie. Wer also beispielsweise die Therme Oberlaa oder den Tierpark Schönbrunn besuchen möchte, muss darauf achten: Testpflicht besteht bereits ab einem Alter von sechs Jahren. Das gilt freilich auch beim Einchecken in einem Wiener Hotel oder im Friseursalon.
Einkaufszentrum: Es gilt generelle FFP2-Maskenpflicht in jeder Sparte des Handels. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Sechs- bis 14-Jährige oder Schwangere dürfen statt der FFP2-Maske zu einem Mund-Nasen-Schutz greifen.
Kunst, Kultur und Sport: Für den Besuch im Museum braucht es keinen 2,5-G-Nachweis, dafür gilt Maskenpflicht (ab sechs Jahre). Beim Kinobesuch oder anderen Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern ist zusätzlich zum 2,5-G-Nachweis auch noch zumindest Mund-Nasenschutz zu tragen. Ab 500 Besuchern gilt 2-G, etwa in der Staatsoper oder im Fußballstadion, dann entfällt aber die Maskenpflicht.
Salzburg
FFP2-Pflicht: Gilt im gesamten Handel für alle Kunden sowie bei körpernahen Dienstleistern zusätzlich zur 3-G-Regel. Für 6- bis 14-Jährige reicht MNS.
Ausfahrtstests: In drei Gemeinden im Bezirk Hallein wurden Kontrollen eingeführt: St. Kolomann (seit Montag) sowie Adnet und Annaberg-Lungötz (ab Mittwoch) darf nur verlassen, wer geimpft, genesen oder PCR-getestet ist. Abgesehen davon gelten in Salzburg die bundesweiten Vorschriften.
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