Ganz Österreich
Gastronomie: Es gilt die 3-G-Regel. Testpflicht besteht ab zwölf Jahren: Antigentests gelten 24 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden lang.
Freizeit- und Dienstleistungsbetriebe, Kunst und Kultur: Wer einen Zoo oder eine Therme besuchen will, ins Kino oder zum Konzert will, muss einen 3-G-Nachweis vorlegen.
Einkaufszentrum: FFP2-Pflicht besteht in Supermärkten, Bäckereien, Apotheken (für Schwangere und 6- bis 14-Jährige: Mund-Nasen-Schutz). Für Nicht-Immunisierte gilt die FFP2-Pflicht in jeder Handelssparte.
Wien
Gastronomie: Es gilt die 2,5-G-Regel, geimpft, genesen oder PCR-getestet. Nur noch Sechs- bis Elfjährige dürfen Antigentests vorweisen, wo grundsätzlich die 2,5-G-Regel gilt (48 Stunden gültig, PCR-Tests hier 72 Stunden gültig). Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren fallen generell unter die Regeln für Erwachsene: Als Tests gelten nur noch PCR-Tests (48 Stunden).
Freizeit- oder Dienstleistungsbetriebe: Es gilt die 2,5-G-Regel analog zur Gastronomie. Wer also beispielsweise die Therme Oberlaa oder den Tierpark Schönbrunn besuchen möchte, muss darauf achten: Testpflicht besteht bereits ab einem Alter von sechs Jahren. Das gilt freilich auch beim Einchecken in einem Wiener Hotel oder im Friseursalon.
Einkaufszentrum: Es gilt generelle FFP2-Maskenpflicht in jeder Sparte des Handels. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Sechs- bis 14-Jährige oder Schwangere dürfen statt der FFP2-Maske zu einem Mund-Nasen-Schutz greifen.
Kunst, Kultur und Sport: Für den Besuch im Museum braucht es keinen 2,5-G-Nachweis, dafür gilt Maskenpflicht (ab sechs Jahre). Beim Kinobesuch oder anderen Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern ist zusätzlich zum 2,5-G-Nachweis auch noch zumindest Mund-Nasenschutz zu tragen. Ab 500 Besuchern gilt 2-G, etwa in der Staatsoper oder im Fußballstadion, dann entfällt aber die Maskenpflicht.
Salzburg
FFP2-Pflicht: Gilt im gesamten Handel für alle Kunden sowie bei körpernahen Dienstleistern zusätzlich zur 3-G-Regel. Für 6- bis 14-Jährige reicht MNS.
Ausfahrtstests: In drei Gemeinden im Bezirk Hallein wurden Kontrollen eingeführt: St. Kolomann (seit Montag) sowie Adnet und Annaberg-Lungötz (ab Mittwoch) darf nur verlassen, wer geimpft, genesen oder PCR-getestet ist. Abgesehen davon gelten in Salzburg die bundesweiten Vorschriften.
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