Heimliche Nacktaufnahmen: Salzburger Landtag fordert Strafen

Tatort Umkleidekabine: Wer andere ohne ihr Wissen filmt, kommt nicht mit dem Strafrecht in Konflikt.
Derzeit droht Filmern nur eine Geldbuße. Die Salzburger Parteien fordern nun einstimmig strafrechtliche Konsequenzen.

Es ist  ein Teilerfolg – auch wenn er einen bitteren Nachgeschmack  trägt: Jener ehemalige Fußballtrainer aus  dem Mostviertel, der im Vorjahr zwei 19-jährige Frauen nach dem Training beim Duschen heimlich gefilmt haben soll, könnte doch mit einer Geldstrafe belangt werden.

Wie der KURIER erfuhr, ist die Datenschutzbehörde einer Beschwerde der beiden Opfer gefolgt, weil das „Recht auf Geheimhaltung“ verletzt worden sei. Grund: Die Aufnahmen wurden ohne das Wissen der Fußballerinnen angefertigt.

Verfahren eingestellt

Dem 27-Jährigen, der sein Handy damals in seiner Jacke versteckte und diese Richtung Dusche ausrichtete, droht nun eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 50.000 Euro, die er an die Republik bezahlen müsste. Er selbst zeigte sich zu den Vorwürfen geständig.

Aus strafrechtlicher Sicht droht ihm allerdings kein Ungemach. Das Verfahren wurde bereits von der zuständigen Staatsanwaltschaft St. Pölten eingestellt, weil das Filmen nicht strafbar sei, wie betont wurde.

„Ein entsprechendes Strafverfahren hätte natürlich eine ganz andere Qualität als ein reines Verwaltungsstrafverfahren. Vor allem, weil meine Mandantinnen dadurch ihre Ansprüche als Privatbeteiligte geltend machen könnten“, sagt Rechtsanwältin Valentina Murr.

Heimliche Nacktaufnahmen: Salzburger Landtag fordert Strafen

Der Co-Trainer hatte sein Handy in der Jacke versteckt (Symbolbild).

Landtag fordert Strafen

Dieser Umstand sorgte für einen österreichweiten Aufschrei – auch in  der Politik. Der Salzburger Landtag hat dazu am Mittwoch einstimmig eine Aufforderung an die Bundesregierung beschlossen. Diese soll „eine strafrechtliche Sanktionierung von heimlich hergestellten Nacktaufnahmen volljähriger Personen“ umsetzen.

„Einen Menschen nackt, ohne dessen Einwilligung, zu filmen oder zu fotografieren, ist ein derart massiver Eingriff in die Intimsphäre eines Menschen, dass es auch Strafen nach dem Strafgesetzbuch dafür geben soll“, sagt ÖVP-Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf, die den Antrag  gemeinsam mit den Neos einbrachte. Mitgestimmt haben schlussendlich alle Landtagsparteien.

Politisch interessant: Ein ähnlich lautender SPÖ-Antrag wurde im Justizausschuss des Nationalrats vor knapp einem Monat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt. In ihrem Antrag im Nationalrat forderte die SPÖ, „das Anfertigen von Fotografien oder Filmen ohne Einwilligung der Betroffenen in geeigneter Form“ zu verbieten. Auch die Neos-Abgeordnete Irmgard Griss sprach sich im Justizausschuss laut Parlamentskorrespondenz dezidiert gegen den Antrag aus.  

Das Urheber- oder Datenschutzrecht biete bereits Möglichkeiten, um solch unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren, war damals der Tenor der Kritiker. Der niederösterreichische ÖVP-Nationalratsabgeordnete Friedrich Ofenauer meinte im Justizausschuss, das Strafrecht solle nur die „Ultima Ratio“ sein.

„Fast heuchlerisch“

Minderjährige sind im Strafgesetzbuch von der Herstellung eines Nacktfotos strafrechtlich bereits geschützt. „Auch Erwachsene sollen einen strafrechtlichen Schutz des Persönlichkeitsrechts vor der Herstellung und Verbreitung solcher heimlich hergestellten Bilder bekommen“, fordert nun die Salzburger ÖVP. Auch FPÖ und Neos stimmten anders als im Nationalrat im Salzburger Landtag für den Antrag.

„Ich finde es gut, wenn man die Tragweite erkennt. Man könnte es allerdings fast als heuchlerisch bezeichnen, wenn man jetzt einen Antrag stellt, aber einen fast deckungsgleichen  im Nationalrat vertagt“, sagt SPÖ-Landtagsabgeordneter Markus Maurer in Richtung ÖVP.

Nacktaufnahmen sollen strafbar werden

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