Kritisches Urteil
Und es wird wieder komplex: Die Pläne, die die GROHAG umsetzen will, rückten vom ursprünglichen Hüttenfundament einige Meter weiter an die Grenze zwischen den Sonderschutzgebieten Pasterze und Gamsgrube. „Das ist ein wichtiger Unterschied. In der Gamsgrube gibt es sogar Betretungsverbot abseits des Weges“, so Tischler. Er stuft das aktuelle Vorhaben als kritisch ein. Dazu kommt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2021, wo klar festgehalten wird, dass bei Eingriffen in die Schutzgebiete eine ausführliche Interessensabwägung notwendig sei. Der Schutzcharakter sei dadurch noch einmal erhöht worden.
Der aktuelle Gebäudeentwurf wurde noch nicht einmal vorgelegt. Bei der GROHAG betont man aber, dass die Pläne abgespeckt seien und der Schutzcharakter klar überwiege. Teile des Gebäudes werden in den Hang gegraben. „Für uns ist die Hütte ein Beitrag zur Verbesserung des Schutzzweckes“, so der Kärntner Nationalparkdirektor Peter Rupitsch. Die Hüter des Nationalparks sehen ihre Mission darin, auch Menschen, die nicht mit körperlicher Fitness fürs Hochgebirge gesegnet sind, einmalige Ausblicke in die Natur zu ermöglichen.
Sperre wird missachtet
Der Gamsgrubenweg ist bereits seit Ende Juli 2021 wegen akuter Steinschlaggefahr hinter dem letzten Tunnel gesperrt. Neugierige und meist eher unerfahrene Hochgebirgs-Besucher kümmern sich wenig darum: Die Absperrung wird immer wieder auf die Seite geräumt. Auch deshalb brauche es eine bessere Infrastruktur.
Das letzte Wort ist wohl noch lange nicht gesprochen. Jetzt sind erst einmal die Gerichte am Wort, um die Eigentumsverhältnisse der Grundflächen zu klären. Seit einer Enteignung in den 30er-Jahren für den Wegebau gibt es dazu noch ungeklärte Fragen. Die Beantwortung der Alpenvereins-Klage wurde für die GROHAG durch die Finanzprokuratur der Republik eingebracht.
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