Rassismus, Homophobie, Antisemitismus – bei Angriffen aus diesen Gründen bleibt oft nur die Anzeige wegen Körperverletzung. Nun erfasst die Polizei die Motive der Täter.
Eigentlich wollte Elias I. am 5. Juli 2020 nur einen Badetag mit seinen Freunden in der Seestadt verbringen. Doch der Tag endete für ihn mit einer gebrochenen Nase und mehren Prellungen. Scheinbar ohne Grund soll er von einem Mann und später auch von dessen Freunden verfolgt und dann verprügelt worden sein.
Videos von dem Vorfall kursierten im Internet und sorgten bei vielen Sehern für Entsetzen.Der 16-jährige Elias sprach damals von rassistischen Beschimpfungen, die er sich aufgrund seiner dunklen Hautfarbe während des Vorfalls anhören musste.
Anzeige ohne Motiv
Nun sollte jeden Moment der Termin für den Strafprozess bei ihm eintreffen. Angeklagt ist der mutmaßliche Täter aber "nur" wegen der Körperverletzung. "Den Rassismus kann ich nicht beweisen", sagt Elias – das mögliche Motiv spielt keine Rolle mehr.
So wie Elias geht es vielen Opfern von Verbrechen, die aus diskriminierenden Motiven heraus begangen werden. "Beim Thema Hassverbrechen oder Hate Crime ist davon auszugehen, dass vieles nicht erfasst wird", sagt Isabel Haider vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Wien.
Die Polizei würde vorurteilsbedingte Motive nur erfassen, wenn es etwa um Rechtsextremismus geht und auch eine Gefährdung für die Demokratie geortet wird. Ausländerfeindlichkeit oder sogenannten "Alltagsrassismus" können Polizisten zwar in die Protokolle aufnehmen, systematisch erfasst wurde das bisher aber nicht. "Für die Polizei hat das Motiv keine Priorität, auch weil es keine Ressourcen und eine hohe Arbeitsbelastung gibt", sagt Haider.
Härtere Strafen
Im Strafrecht sind für Verbrechen, die aus diskriminierenden Gründen begangen wurden, eigentlich höhere Strafen vorgesehen. Wenn sie nicht erfasst werden, sind die Motive aber schwerer greifbar und beweisbar, sagt Haider. Zudem gibt es bis dato keine Statistik darüber, wie viel Hasskriminalität es in Österreich überhaupt gibt.
Das soll sich nun ändern: Seit November des Vorjahrs erfasst die Polizei bei Anzeigen auch vorurteilsbedingte Motive – der erste Bericht soll im Juni oder Juli vorliegen, teilt das Innenministerium mit. Dabei sollen nicht nur Vorurteile aufgrund der Hautfarbe, der Religion oder der Herkunft systematisch festgehalten werden. Auch Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, sozialer Status und Weltanschauung werden als mögliche Motive erfasst.
Nach geltendem EU-Recht müssen alle Mitgliedsstaaten Hate Crime sichtbar machen und systematisch erfassen. Auch deshalb finden derzeit im Rahmen eines von der EU-geförderten Projekts Schulungen für Polizisten zu diesem Thema statt. Im PAD, also in jenem System, in dem Polizisten Anzeigen aufnehmen, gibt es jetzt ein eigenes Feld für die Motive.
"Das könnte ein Paradigmenwechsel sein", sagt die Juristin Haider. Auch Opferschutzeinrichtungen erhoffen sich viel von der Änderung. "Daraus könnten sich mehr Rechte für Opfer von Straftaten ergeben", sagt Tobias Körtner, Leiter der Opferhilfe beim Weißen Ring. Er spricht etwa vom Recht auf Einvernahme durch gleichgeschlechtliche Beamte und Dolmetscher oder von der leichteren Ausschließung der Öffentlichkeit bei Prozessen.
Keine Einzelfälle
Opfern von Hassverbrechen soll auch die Scheu genommen werden, sich an die Polizei zu wenden, hofft Körtner: "Viele versprachen sich bisher wenig davon und fühlten sich nicht ernst genommen, weil diese Motive nicht erfasst wurden", sagt er.
Deswegen erwartet sich Körtner beim ersten Bericht keine hohen Zahlen. "Das heißt dann aber nicht, dass wir kein Problem haben, sondern, dass wir noch genauer hinschauen müssen", sagt er.
Nach diesem ersten Schritt bei der Polizei brauche es auch eine gesellschaftliche Sensibilisierung, sagt Körtner: "Denn Hate Crime betrifft nicht nur Einzelpersonen – es trifft immer ganze Bevölkerungsgruppen".
LGBTIQ-Community: Nach wie vor Diskriminierung
Elf Prozent der Homosexuellen und 17 Prozent der Transgender-Personen wurden in den letzten fünf Jahren wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität körperlich oder verbal angegriffen. So heißt es in zumindest in einer aktuellen Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.
Die Zahlen beruhen aber nur auf Umfragen. Wie viele Taten davon auch angezeigt werden, ist – zumindest in Österreich – nicht eruierbar. Auch das soll sich durch die Erfassung der Motive bei vorurteilsbedingten Straftaten durch die Polizei bald ändern. Es ist ein Schritt, den viele Initiativen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzen, schon lange forderten.
"Man fühlt sich nicht ernst genommen"
"Ich kann mich noch an einen Fall erinnern, bei dem eine Person nur wegen eines regenbogenfarbenen Mund- Nasenschutzes homophob beschimpft wurde", sagt Ann-Sophie Otte, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI). Die Polizei hätte die Maske in ihrem Bericht gar nicht erwähnt: "Dabei war das einfach das Motiv. Man fühlt sich dann nicht ernst genommen und nicht gleichberechtigt."
Mit den Zahlen könne man bald sichtbar machen, dass es Angriffe gegen die LGBTIQ-Community (abgekürzt für lesbische, schwule, bi- und transsexuelle sowie intergeschlechtliche Menschen) gibt, sagt Otte.
In der Folge werde es aber auch darum gehen müssen, dass diese Straftaten höhere Strafen nach sich ziehen, fordert sie. "Da muss es entsprechende gesetzliche Regelungen geben."
Neue Gesetze fordert sie aber auch in anderen Bereichen. So dürfen homo- und bisexuelle Männer in Österreich etwa nicht Blutspenden. Das rief zuletzt auch die Volksanwaltschaft auf den Plan – der KURIER berichtete.
Mehr Schutz gefordert
Zu wenig SchutzHOSI-Obfrau Otte bemängelt außerdem, dass es in Österreich keinen ausreichenden Diskriminierungsschutz für die LGBTIQ-Community gebe. "Es ist nicht verboten, jemanden wegen seiner sexuellen Orientierung aus dem Taxi, aus dem Restaurant zu werfen oder der Person eine Wohnung zu verweigern", sagt sie. Sie kenne auch Fälle, in denen sich Lehrer oder Ärzte homophob geäußert hätten, was aber keine Folgen nach sich gezogen hätte. "Die Erfassung der Motive durch die Polizei kann also nur ein erster Schritt sein", sagt Otte.
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