Hannes Kartnig ist Freigänger

Hannes Kartnig muss künftig nur über Nacht ins Gefängnis.
Der Steirer arbeitet tagsüber bei einer Werbeagentur. Stichprobenartige Überprüfung.

Hannes Kartnig und das Gefängnis – eine Never-ending-Story. Jetzt darf der 63-Jährige wieder aufatmen, denn ab Sonntag ist er Freigänger.

„Die Hafträume sind offen, Herr Kartnig darf die Gemeinschaftsdusche und den Freizeitraum aufsuchen. Und ab Montag wird er tagsüber auch das Gefängnis verlassen“, bestätigt Oberstleutnant Manfred Ulrich, Pressesprecher der Justizanstalt Jakomini in Graz, einen entsprechenden Bericht der Kleinen Zeitung.

Seit November 2014 teilt sich der ehemalige „Sonnenkönig“ mit Ex-Fußballer Sanel Kuljic eine Zelle. Er war als Hausarbeiter in der Krankenabteilung tätig, dort für Sauberkeit und Reinlichkeit zuständig, nachdem ihm wegen mehreren öffentlichkeitswirksamen Ausflügen war die Fußfessel abgenommen worden war. Jetzt wird er in den offenen Vollzug verlegt, wo die Zellen 24 Stunden am Tag geöffnet sind.

Konkret wird Kartnig ab Montag jenseits der Gefängnismauern arbeiten dürfen und muss nur zum Schlafen in die Haft zurückkehren. „Er ist bei einer Werbeagentur beschäftigt, geht Montag bis Freitag seiner Arbeit nach“, sagt Ulrich. Für seine eigene Firma darf Kartnig nicht tätig sein, weil sich ein Teil des Urteils – 15 Monate Haft wegen Finanzvergehens – eben auf sein Unternehmen bezieht. Wahrscheinlich wird man den ehemaligen Präsidenten des Fußballklubs Sturm Graz auch am Abend in der Innenstadt antreffen. „Sollte er Abend-Termine wahrnehmen müssen, die mit seinem Job in Verbindung stehen, wäre dies möglich“, gibt Ulrich bekannt. „Allerdings muss uns die Firma vorher verständigen.“

Keine Fußfessel

Den Außendienst werde man stichprobenartig überprüfen. Ulrich: „Am Anfang mehr, mit zunehmender Zeit weniger.“ Eine Fußfessel muss Kartnig als Freigänger nicht mehr tragen.

Im Mai hat Kartnig zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt und könnte wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden. Der Steirer wurde allerdings im November 2015 wegen zwei weiteren Betrugsvorwürfen verurteilt: Dafür fasste er erst vier Jahre und daraufhin zusätzlich sieben Monate Haft aus. Allerdings sind die neuen Strafen nicht rechtskräftig, weil Kartnigs Anwälte Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht haben. Diesbezügliche Urteile sind noch heuer zu erwarten.

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