Kartnig blitzte mit Wunsch auf bedingte Entlassung ab

Das Gericht lehnte Hannes Kartnigs Gesuch um Entlassung ab.
Der ehemalige Sturm-Präsident muss weiter in der Zelle schlafen.

Außerhalb des Gefängnisses arbeiten darf Hannes Kartnig bereits. Seit März ist er Freigänger und hat einen Job in einer Werbeagentur (der KURIER berichtete). Allerdings muss er Abend für Abend in die Justizanstalt Graz-Jakomini zurückkehren, die Nächte hat er in der Zelle zu verbringen. Daran wird sich auch weiterhin nichts ändern: Das Straflandesgericht Graz lehnte vergangene Woche das Gesuch des bekannten Steirers ab, nach zwei Dritteln verbüßter Haft auf Bewährung entlassen zu werden.

Mit einem ähnlichen Antrag nach der Hälfte der abgesessenen Zeit ist Kartnig bereits vor Monaten abgeblitzt. Wegen Steuervergehen wurde der Ex-Präsident des SK Sturm rechtskräftig zu 15 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wegen Betruges von vier Jahren und acht Monaten Gefängnis sind dagegen noch nicht rechtskräftig.

Von Fußfessel eingeholt

Die Untersuchungshaft und die Zeit des elektronisch überwachten Hausarrestes miteinberechnet, wären zwei Drittel der 15-monatigen Gefängnisstrafe am 14. Mai erreicht. Doch exakt die Sache mit der Fußfessel scheint den 63-Jährigen nun wieder einzuholen: Er habe ein "schlechtes Vollzugsverhalten", lautet die Begründung der Grazer Richter, Kartnig lieber nicht vorzeitig zu entlassen.

Damit spielen sie auf zwei Vorkommnisse an, die im Herbst hohe Wellen schlugen: Kartnig besuchte mit Fußfessel eine Premiere in der Grazer Oper, etwa eine Woche darauf ein Wiener Restaurant.

Das war der Justizvollzugsdirektion zu viel. Sie strich das Privileg Hausarrest und beorderte den Steirer im Oktober in das Gefängnis.

OLG entscheidet

Vonseiten des Grazer Gerichts gibt es keinen Kommentar zur Ablehnung, auch Kartnigs Anwalt Roland Kier will sich nicht dazu äußern. Abgeschlossen ist der Fall aber noch nicht, der 63-Jährige hat beim Oberlandesgericht Graz berufen, dies ist die letzte Instanz. Allerdings gehört das Oberlandesgericht Graz laut Sicherheitsbericht 2013 zu jenen Sprengeln, die mit vorzeitigen Entlassungen eher geizen. Während in Innsbruck 73 Prozent der Strafgefangenen und in Linz 71 Prozent nach einer gewissen Frist vorzeitig auf Bewährung heimgehen durften, waren es hier bloß 56 Prozent.

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