Haft und Einweisung für Kärntner wegen Wiederbetätigung

Das Gericht wies den Angeklagten in eine Anstalt ein
Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig - der 54-jährige Angeklagte randalierte im Gerichtssaal.

Wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz ist am Dienstag ein 54 Jahre alter Kärntner vor Gericht gestanden. Staatsanwältin Nicola Trinker warf ihm vor, den Nationalsozialismus verherrlicht zu haben. Das Verdikt der Geschworenen war einstimmig, der vorsitzende Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte den Mann zu zwei Jahren Gefängnis und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Wenn i der Hitler war..."

Er hatte im vergangenen Jahr bei einem Prozess am Bezirksgericht St. Veit an der Glan nach einem Urteil gegen ihn randaliert und unter anderem gebrüllt: „Ihr Hundskrüppel, wenn i der Hitler war, tat i euch alle vergasen.“ Angeklagt war der mehrfach Vorbestrafte auch wegen gefährlicher Drohung, so hatte er laut Anklage einen Zeugen mit einem angedeuteten Faustschlag bedroht. Im Gerichtssaal weigerte er sich nun trotz Aufforderung des Richters, seine Kappe abzunehmen, störte mit Zwischenrufen, bis der Richter ihm drohte, ihn abführen zu lassen. Das wirkte vorläufig, aber nur solange, bis die erste Zeugin in den Saal kam. Der 54-Jährige beschimpfte sie wüst und sexistisch.

Als der psychiatrische Sachverständige im Zeugenstand saß, drehte der Angeklagte richtig durch. Er schrie: „Sie Verbrecher, normalerweise gehören Sie eingesperrt“, danach machte er einen Schritt auf ihn zu und führte einen Faustschlag gegen seinen Kopf. Er wurde aus dem Saal gebracht, Staatsanwältin Nicola Trinker erweiterte die Anklage um versuchte Körperverletzung und gefährliche Drohung durch einen tätlichen Angriff auf den Sachverständigen während der Einvernahme. Dazu beantragte sie die Festnahme und Verhängung der Untersuchungshaft.
Als Richter Liebhauser-Karl verkündete, der Angeklagte werde festgenommen, nahm er seine Kappe ab und flehte das Gericht an, ihn nicht festzunehmen. Als dies nichts half, schrie er erneut, alle gehörten vergast.

Sachverständiger: Angeklagter ist zurechnungsfähig

Der Sachverständige Franz Schautzer erklärte, der Angeklagte habe eine stark eingeschränkte Impulskontrolle. Trotzdem sei er zurechnungsfähig. Schautzer: „Das Problem ist, dass er größte Probleme hat, sein Denken und Tun zu steuern. Das sprudelt dann unkontrolliert heraus, wie Sie gesehen haben.“ Auf Nachfrage der beisitzenden Richterin Sabine Roßmann, ob er in der Lage sei, sich in so einer Situation zurückzunehmen. Der Sachverständige meinte, dies sei grundsätzlich schon der Fall, man sehe das auch daran, dass er mit seinem auffälligen Verhalten geradezu kokettiere. Der Unterschied zu psychotischen Zuständen sei der, dass man bei ihnen nicht in der Lage sei, ihr Verhalten zu reflektieren. „Der Angeklagte kann das aber sehr wohl.“

Als Staatsanwältin Nicola Trinker in ihrem Plädoyer die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte, fing der 54-Jährige wieder zu schreien an und beschimpfte sie ebenfalls sexistisch.

Opfer eines Psychiaters?

Verteidiger Philipp Tschernitz betonte, sein Mandant habe sich nicht unter Kontrolle, wie sich mehrfach gezeigt habe. Dies liege unter anderem daran, dass er als Kind beim Psychiater Franz Wurst Patient gewesen sei, was seine Entwicklung beeinträchtigt habe (Wurst, langjähriger Primarius am Klinikum Klagenfurt, war im Dezember 2002 wegen des Missbrauchs zahlreicher Kinder zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte bat unter Tränen darum, nicht wieder in eine Anstalt eingewiesen zu werden, das halte er nicht aus.

Liebhauser begründete die Strafe damit, dass der Angeklagte ein enormes Aggressionspotenzial gezeigt habe und eine Gefahr darstelle. Er habe es noch nie erlebt, dass ein Sachverständiger im Zeugenstand von einem Angeklagten attackiert worden sei. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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