Härtere Bandagen im Kampf ums Kind

Kindesentführungen nach Österreich
Rückführungen: Bei Entführung durch einen Elternteil nach Österreich soll Kriminalpolizei nach Kindern fahnden.

Etwa 60 bis 70 Mal pro Jahr wird über Landesgrenzen hinweg an einem Kind gezerrt. Ein Elternteil hat sich mit dem Nachwuchs mehr oder weniger heimlich in ein anderes Land abgesetzt, der allein zurück gebliebene fordert die gerichtlich erzwungene Kindesrückführung. Das dauert Monate, mitunter Jahre, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jedenfalls zu lang.

Nach einer Verurteilung Österreichs steigt das Justizministerium nun bei den Verfahren, in denen die Rückführung aus Österreich verlangt wird (168 in den vergangenen fünf Jahren), mit einer ab 1. September gültigen Gesetzesreform aufs Gas. Das Prozedere soll verschärft werden. Das beginnt schon damit, dass nach Kindern mit unbekanntem Aufenthaltsort kriminalpolizeilich gefahndet werden darf. Was umgehend scharfe Kritik auslöst.

Barbara Beclin vom Institut für Zivilrecht der Uni Wien verurteilt die Maßnahmen als "überschießend": Meist würden Männer zurückgelassen, denen gehe es nur darum, "Macht auszuüben". Selbst wenn sie das Kind gar nicht bei sich wohnen lassen wollen, selbst wenn das Kind in ein Heim müsste, dürfen sie verlangen, dass es in ihrem Land bleibt.

Tatsächlich ist in drei Viertel aller Fälle von "Kindesentführung" die Mutter mit dem Kind in ihre Heimat zurückgekehrt, nachdem die Partnerschaft im Ausland in die Brüche gegangen ist. Sie hat dort häufig keinen Job gefunden und nicht einmal die Staatsbürgerschaft des anderen Landes, Beclin findet den Begriff "Müttergefängnis" zutreffend.

Ursprungsland

Die Väter, die mit der Übersiedlung nicht einverstanden sind und einen Antrag auf Rückführung des Kindes in das "Ursprungsland" stellen, können sich auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) berufen. Danach ist jenes Land für Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen zuständig, in dem das Kind zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte.

Zivilrechtlerin Beclin sagt, das HKÜ habe "Schlagseite" bekommen. Inzwischen behalten in vielen europäischen Staaten beide Elternteile nach der Trennung die gemeinsame Obsorge. Trotzdem übernimmt in der Regel einer die Betreuung. Das sind laut Beclin häufig die Mütter. Den Wohnsitz dürfen sie aber nicht allein bestimmen. Tun sie es doch, macht das "aus dem betreuenden Elternteil einen Entführer", für Beclin "eine Schieflage".

Oft sind es Fluchten der Mütter vor gewalttätigen Männern, wie im Fall einer Wienerin, die 2008 mit ihren Zwillingen aus Frankreich nach Österreich gereist ist und bei ihren Eltern Schutz gesucht hat (der KURIER berichtete). Ihr Ex-Lebensgefährte, ein Franzose, soll sie geschlagen und gewürgt haben. Mehrmals war die Polizei im Haus, die Beamten sollen die Frau gefragt haben, weshalb sie "bei dem Kerl bleibt". Es gibt auch Hinweise, dass er die Söhne missbraucht hat.

In Österreich erzählten die Buben einer Psychologin, dass sie der Vater – als sie noch in Frankreich lebten – während der Abwesenheit der Mutter in ein Haus gebracht habe, in dem sie von zwei Männern nackt fotografiert worden seien. Die Sachverständige warnt vor einem Ortswechsel oder gar einer Kontaktaufnahme mit dem Vater, das könnte eine neuerliche Traumatisierung auslösen. Der Oberste Gerichtshof bestand dennoch auf Rückführung, diese konnte in letzter Minute nur durch ein neues Gutachten verhindert werden, das eine Gefährdung der Kinder attestierte.

Kinderbeistand

Derartige Einwendungen gegen die Rückführung werden im neuen Gesetz eingeschränkt, der Instanzenzug wird gestrafft. Dafür müssen die Gerichte künftig versuchen, beide Elternteile vorzuladen und eine Einigung herbeizuführen. Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren fordert, dass in diesen Fällen obligatorisch ein Kinderbeistand für die betroffenen Kinder bestellt wird.

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