"Habe ein Recht auf Flucht": Drei Ausbrecher in Graz verurteilt

Justizanstalt Graz-Karlau
Alle drei wurden wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt und auf unterschiedliche Haftanstalten verteilt.

Ein Loch in die Gefängnismauer bohren und sich dann abseilen - was man sonst nur aus Filmen kennt, passierte in der Grazer Justizanstalt Karlau gleich zwei Mal. Ein 27-jähriger Tschetschene war beide Male dabei. Am Mittwoch stand er mit einem Landsmann und einem Österreicher vor Gericht. Er wollte nichts sagen, ebenso wenig der zweite Angeklagte. Der Dritte erwies sich als äußerst redselig - schuldig gesprochen wurde das gesamte Trio für den Ausbruch im Februar 2021.

"Ich möchte keine Aussage machen", stellte der 27-Jährige gleich zu Beginn klar. Sein ehemaliger Zellengenosse, ein 21-jähriger Österreicher, meinte: "Nicht schuldig und ich verweigere die Aussage". Das irritierte Richterin Gudrun Schmitt etwas: "Aber Sie haben ja schon alles zugegeben", warf sie ein. Der dritte Beschuldigte (26) war äußerst kooperativ. Befragt nach seinen Personalien, sagte er: "Hochsicherheitsverwahrung, keine Arbeit, keine Schulden, ein Kind". "Sehen Sie, so geht das", meinte die Richterin zu den anderen beiden gewandt.

Spontane Idee

"Die Idee ist spontan gekommen", behauptete der 26-Jährige. Alle seien schon psychisch ganz fertig gewesen, weil sie coronabedingt so lange keinen Besuch bekommen durften. Er habe zu den anderen gesagt, wenn er wegen eines Fluchtversuchs geschnappt werde, würden sowieso alle drei in der Zelle dafür büßen - "also können sie mir gleich helfen". Die beiden anderen sollen dann durchs Guckloch beobachtet haben, ob jemand kommt, und der Tschetschene bohrte das Loch in die Mauer.

"Ich habe um 15.00 Uhr begonnen und bis 5.00 Uhr früh gegraben", erzählte er. Als Werkzeug dient der Metallteil einer Sessellehne. Nach drei Tagen hatte er es geschafft und sagte zu den anderen: "Probiert es zumindest, keiner wird uns umbringen". Letztlich türmten dann alle drei, kamen aber nicht weit.

Kein Recht auf Sachbeschädigung

"Warum haben Sie angegeben, sie hätte das Loch gegraben?", fragte die Richterin die beiden anderen. Sie wollten den Zellengenossen schützen, weil er die längste Strafe bekommen habe, erklärten sie mehrfach. "Er ist wie ein Bruder für mich", betonte der 21-Jährige und der 27-Jährige fügte hinzu: "Wir wollen uns entschuldigen". "Ich habe ein Recht auf Flucht, aber nicht auf Sachbeschädigung", so die Meinung des Lochbohrers.

Alle drei wurden für schuldig der schweren Sachbeschädigung befunden. Der 27-Jährige wurde bereits in Innsbruck wegen des ersten Ausbruchsversuchs und einiger anderer Delikte zu drei Jahren verurteilt und bekam keine Zusatzstrafe. Der 21-Jährige fasste zwölf Monate, der 26-Jährige 22 Monate aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mittlerweile wurden die drei "Brüder" auf die Haftanstalten Innsbruck, Suben und Stein aufgeteilt.

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