Häftling in Graz scheiterte erneut mit Ausbruchsversuch

Haftanstalt Karlau in Graz
Sonntagfrüh seilten sich drei Häftlinge in den Innenhof der Justizanstalt Karlau ab. Für einen war es der zweite Versuch auszubrechen.

Im Innenhof war Endstation. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Graz Karlau sind Sonntagfrüh drei Häftlinge mit einem Ausbruchsversuch gescheitert. Zwei je 26-jährige Ausländer und ein Österreicher (20) gelangten dabei aus ihren Zellen bis in den Innenhof, nicht aber über die Außenmauer.

Der Ausbruchsversuch wurde um 4.20 Uhr bemerkt. Die Häftlinge wurden noch auf dem Gefängnisareal wieder in Gewahrsam genommen.

"Sie haben ein Loch in die Außenmauer gegraben und sich mit Leintüchern abgeseilt", erklärte der stellvertretende JVA-Leiter, Gerhard Derler, gegenüber dem KURIER. In der Anstalt hatte es bereits im vergangenen Herbst einen Ausbruchsversuch gegeben.

"Das lief sehr ähnlich wie das letzte Mal ab", so Derler, der bestätigt, dass einer der damals ebenfalls drei Häftlinge nun wieder an dem Ausbruchsversuch beteiligt war. Damals gelang zwar die Flucht, die Männer waren aber nach wenigen Minuten wieder gefasst.

Der Vorfall im Herbst sei evaluiert worden. "Es gab auch Adaptionsmaßnahmen", sagt Derler. Damals sei auch entschieden worden, dass zwei der drei am Ausbruch beteiligten Häftlinge in andere Justizanstalten verlegt werden.

Der verbliebene und nun erneut am Ausbruchsversuch beteiligte Mann wurde zunächst mit außerordentlichen Sicherungsmaßnahmen belegt. Das ist laut Derler aber nur für einen beschränkten Zeitraum möglich, so dass sich der Mann zuletzt wieder im normalen Maßnahmenvollzug befand.

Am Sonntag hatten sich die drei Häftlinge aus ihren Zellen in den Innenhof der Haftanstalt abgeseilt und waren nach Überwinden eines Sicherungszaunes bis zur Außenmauer vorgedrungen. Das Überwinden der Außenmauer konnte durch die Einsatzkräfte verhindert werden.

Insgesamt sieben Polizeistreifenbesatzungen und eine Diensthundestreife begaben sich nach der Alarmierung sofort zur Justizanstalt und sicherten den Außenbereich ab.

Die Häftlinge zogen sich beim Ausbruchsversuch leichte Verletzungen zu. Sie werden seitens der Justiz wegen der beim Ausbruchsversuches gesetzten Strafrechtsdelikte zur Anzeige gebracht.

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