GTI-Treffen: Kärnten darf seit Mitternacht Autos von Rasern stilllegen
Sie sind in Kärnten angekommen: Die ersten Tuner und GTI-Fans. Obwohl das offizielle GTI-Treffen auch in diesem Jahr abgesagt wurde, halten inoffzielle und vor allem lautstarke Zusammenkünfte der Szene Polizei und Anrainer auf Trab. Abhilfe sollte ein Gesetz aus Wien schaffen, dass das unmittelbare Stillegen der Autos von Rasern ermöglicht. Angekündigt war es dieser Tage, nun ist es wirklich in Kraft.
Seit heute, Mitternacht, ist die in Kärnten erarbeitete und in Wien verhandelte Novelle des Kraftfahrgesetzes, mit der Autos von Verkehrsrowdies sofort und ohne technische Kontrolle bis zu 72 Stunden stillgelegt werden können, in Kraft. Am Donnerstag erst hatte der Bundesrat das Gesetz mit breiter Mehrheit abgesegnet, gestern erfolgte die Kundmachung durch den Bundespräsidenten und die Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler. „Ich stand mit dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler dazu in telefonischem Kontakt, um auf die Dringlichkeit hinzuweisen und mein Versprechen gegenüber den Anrainern einzulösen. Denn bereits an diesem Wochenende rechnen die Behörden mit einem großen Andrang. Wir konnten erreichen, dass diese Novelle jetzt im Eilzugstempo beurkundet wurde und auch bereits am ersten Wochenende des illegalen Tuningtreffen zum Einsatz kommt. Die Verschärfungen werden ab heute von der Exekutive angewendet, um die Kärntnerinnen und Kärntner vor drohenden Exzessen zu schützen“, sagt Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig.
Runder Tisch am Dienstag
Bereits am vergangenen Dienstag wurde bei einem Runden Tisch in der Landesregierung eine einheitliche Anwendungslinie mit den Behörden besprochen. „Die Behörden werden verhältnismäßig, aber restriktiv vorgehen. Bei absichtlicher Belästigung durch Lärm oder Gestank werden aber Autos auch bis zur maximalen Zeitspanne von drei Tagen stillgelegt“, bekräftigt der Landesrat. Denn unter die Tuningfans mischen sich auch immer mehr Rowdies und Krawallmacher, die sich so verhalten, als gehören die Straßen ihnen. „Und das ohne jegliche Rücksicht auf die dort wohnenden Kärntnerinnen und Kärntner“, wie der Landesrat betont.
Das seit heute geltende Gesetzespaket setzt die von Kärnten erarbeiteten Gesetzesvorschläge um, die bereits im vergangenen Herbst bei der Verkehrslandesrätekonferenz dem Bund vorgelegt wurde. Denn seit vielen Jahren fordern die Anrainer und der Tourismus mehr Handhabe gegen die Exzesse bei den illegalen Treffen der Tuningszene.
Durch die Novelle des Kraftfahrgesetzes kann künftig bei gefährlichem Verhalten, wie enormen Anfahrbeschleunigungen, Kreiseln des Fahrzeugs um die eigene Achse oder Driften, eine Unterbrechung der Fahrt für bis zu 72 Stunden erfolgen. Das kann etwa durch die Abnahme des Fahrzeugschlüssels oder der Kennzeichentafeln, aber auch das Anlegen von technischen Sperren erreicht werden. Dazu reicht die Wahrnehmung der Sicherheitsorgane aus.
Erste Bilanz der Polizei
Dass das Gesetz von Nöten ist, zeigt ein erster Blick auf die polizeiliche Bilanz am Freitagnachmittag: An den bekannten Hotspots der Tuner konnte ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und teils stockenden Verkehr beobachtet werden. "Die Beamten sind präsent und führen laufend Kontrollen einerseits mit Augenmerk auf nicht typisierte technische Umbauten bzw. die Betriebssicherheit der Fahrzeuge, andererseits im Sinne der Verkehrssicherheit auch im Hinblick auf die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und dem Lenken von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss durch", hieß es in einer Aussendung der Polizei.
Seit Anfang Mai kam es im Zuge von Tuner-Treffen zu 23 Kennzeichenabnahmen sowie zehn Anzeigen aufgrund von Alkoholisierung (davon sieben Führerscheinabnahmen).
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