Groteske um eine Skipiste

Notweg vom Pitztaler Gletscher ins Tal
Bau einer Talabfahrt verstieß gegen EU-Recht. Konsequenzen wird es aber keine geben.

Über fünf Jahre ist es her, dass der Oesterreichische Alpenverein (OeAV) bei der EU Beschwerde wegen dem Bau einer Talabfahrt vom Pitztaler Gletscher in Tirol eingelegt hat.

Für die Kommission scheint der Fall nun abgeschlossen zu sein. Sie verweist in einem dem KURIER vorliegenden Schreiben an den OeAV darauf, dass Österreich sein Umweltverträglichkeitsprüfung-Gesetz im Juni geändert hat. Dieses sei „nunmehr im Einklang mit dem EU-Recht“. Jene Ausnahmevorschrift, die 2008 der umstrittenen Piste in Tirol ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) den Weg geebnet hat, wurde ersatzlos gestrichen.

Keine Konsequenzen

„Wir haben damit in der Sache selbst Recht bekommen, das ist uns aber zu wenig“, kann sich Peter Haßlacher, Raumordnungsexperte des Alpenvereins, nur teilweise freuen.

Denn die EU schreibt auch, keine weiteren Maßnahmen einleiten zu wollen. Das heißt im Klartext: Die im Pitztal errichtete Piste hätte laut dem Gemeinschaftsrecht ohne UVP nicht gebaut werden dürfen. Konsequenzen wird es aber keine geben.

Damit ist die Groteske um die bereits 2006 errichtete Abfahrt nur um eine Facette reicher. Jahrelang hatten die Projektbetreiber gegen den Widerstand von Naturschützern um die Talabfahrt vom Pitztaler Gletscher gerungen. Dass sie letztlich genehmigt wurde, war dem nun gestopften Schlupfloch im UVP-Gesetz zu danken. Das sah vor, dass bei einem Bau aus Sicherheitsgründen keine UVP nötig ist.

Im konkreten Fall vom Pitztaler Gletscher wurde mit der Notwendigkeit argumentiert, das mit einer Stollenbahn erschlossene Skigebiet in einem Katastrophenfall entleeren zu können.

Als „Notweg“ etikettiert konnte die Tiroler Landesregierung 2008 die Genehmigung für die bereits gebaute Piste nachträglich durchpeitschen. Der Landesumweltanwalt wurde per Weisung an die Kette gelegt. Ein bislang einzigartiger Vorgang. Die Beschwerde des Alpenvereins führte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.

Drohender Rückbau

Der EU wären laut Haßlacher einige Möglichkeiten offengestanden, um in dieser Causa durchzugreifen: „Das hätte vom Auftrag an die Republik, doch noch ein UVP-Verfahren durchzuführen, bis zur Anordnung eines Rückbaus reichen können.“

Gänzlich geschlagen gibt sich der Alpenverein in der Angelegenheit noch nicht. Ihm verbleibt noch die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem EU-Brief. „Wir erwarten uns eine klare Positionierung der Kommission zum Notweg selbst“, stellt Haßlacher klar.

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