Im Gegensatz zu dieser angeblichen Gemeinnützigkeit weisen eine Vielzahl der Organisationen laut Finanzministerium „klare Merkmale von gewerblichen Tätigkeiten auf“. Diese Vereine seien tatsächlich in den Bereichen Gastronomie und Veranstaltungen oder im Bestattungswesen tätig.
Auch Bildungseinrichtungen wurden so geführt. Darüber hinaus soll es auch Reisebüros gegeben haben, von diesen wurden beispielsweise Hochzeiten und Pilgerreisen gewerblich vermittelt und organisiert.
Darüber hinaus gebe es eine weitere Auffälligkeit bei einer Vielzahl der kontrollierten türkisch-islamischen Vereinen: In den Statuten unterschiedlicher Vereine findet sich immer der gleiche Passus, der Kapitalabflüsse von Österreich in Stiftungen in der Türkei ermöglicht.
Die Rechtslage sieht allerdings vor, dass bei Auflösung eines Vereines das vorhandene Kapital in Österreich zu verbleiben hat. Aufgrund der Wortgleichheit gehen die Ermittler hier von einem bewussten System aus.
„Wenn hier Konstruktionen gewählt werden, damit Geld aus Österreich ins Ausland abfließen kann, ist das nicht in Ordnung. All diese Mängel und Ungereimtheiten zeigen, dass die steuerlichen Begünstigungen durch die angebliche Gemeinnützigkeit in vielen Fällen nicht gerechtfertigt waren“, sagt Finanzminister Gernot Blümel.
Normalerweise führen nur 1,5 Prozent der jährlichen Vereinsprüfungen zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit, hier sollen es 40 Prozent sein. Damit sind die steuerlichen Vorteile, die Vereinen sonst generell zur Verfügung stehen, nicht weiter anwendbar.
Bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht den Vereine die volle Steuerpflicht für alle ihre gewerblichen Tätigkeiten. Aufgrund der Größe der Dachverbände gehen die Prüfer von steuerlichen Nachforderungen in Millionenhöhe aus.
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