Gletscher-Ehe laut Behörde für Mensch und Landschaft untragbar

In der noch unberührten Landschaft zwischen Pitztaler (hinten) und Ötztaler Gletscherskigebiet sollen neue Lifte gebaut werden
Das UVP-Gutachten des Landes Tirol sieht durch den geplanten Zusammenschluss von Pitztaler und Ötztaler Gletscher massive Auswirkungen für zwei Schutzgüter.

Mehr als 2.200 Seiten umfasst das Umweltverträglichkeitsgutachten des Landes zum geplanten Zusammenschluss der Skigebiete am Pitztaler und Ötztaler Gletscher, das seit Mittwoch öffentlich zur Einsicht aufliegt.  

Projektwerber und Gegner haben über die Feiertage einiges zu lesen. Ab 22. Jänner findet die mündliche Verhandlung in diesem UVP-Verfahren statt, bei der es heiß hergehen dürfte.

Doch bereits die zusammenfassende Beurteilung der Behörde hat es in sich. Dort heißt es: Auf Grundlage der vorliegenden Gutachten ergeben sich für die Bauphase, für die Betriebsphase und insgesamt „nicht relevante bis untragbare“ Auswirkungen. Als „untragbar“ werden die Auswirkungen bei zwei Schutzgütern – bei Mensch und Landschaft – bewertet.

Im Teilgutachten Landschaftsbild und Erholungswert wird festgehalten, „dass aus Sicht der Prüfgutachter die zu erwartenden Beeinträchtigungen auch durch die Vorschreibung von Maßnahmen nicht abgemindert werden können“.

Gletscher-Ehe laut Behörde für Mensch und Landschaft untragbar

64 Hektar neue Pisten sollen rund um den Linken Fernerkogel entstehen

Als wirksame Abminderung wäre nur die „Nullvariante“ erkennbar, lautet die Schlussfolgerung. Wie berichtet sollen für den Zusammenschluss unter anderem 64 Hektar neue Pisten errichtet und bisher unberührte Gletscherflächen rund um den Linken Fernerkogel erschlossen werden.

Doch auch in Bezug auf das Schutzgut „Menschen“ gibt es erhebliche Bedenken. Der Prüfgutachter für Lärm und Erschütterungen bewertet laut Behörde „die Auswirkungen der Immissionen des Vorhabens als untragbar“.

Hier gibt es allerdings eine Einschränkung im Bezug auf die am stärksten betroffenen Gebäude. Untragbar sind die Auswirkungen nämlich nur „unter der Annahme eines ständigen Aufenthalts von Bewohnern“.

Chaletdorf betroffen

Bei diesen Gebäuden handelt es sich um ein Ferienhaus und ein Chaletdorf im Bereich der Talstation. Die Eigentumsverhältnisse von Letzterem könnten erklären, warum sich unter den über 100 im UVP-Verfahren anerkannten Parteien rund 30 Personen und Firmen aus Deutschland, Tschechien, Polen und den Niederlanden befinden.

Insbesondere in der Bauphase müssen die Bewohner dieser Gebäude mit massiven Lärmbelastungen rechnen. Der Erholungswert für betroffene Urlauber dürfte sich in Grenzen halten.

Eine Vorentscheidung stellt das nun vorliegende Gutachten nicht dar. Denn trotz derartiger Bedenken kann das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Projekts  von der Behörde höher gewertet werden.

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