Giftschlangen-Halter zu sechs Monaten Haft verurteilt
Weil er elf Giftschlangen und drei Vogelspinnen teils nicht artgerecht in seiner Wohnung in Klagenfurt gehalten hat, ist am Montag ein 26-jähriger Klagenfurter am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Bei der ersten Verhandlung im September hatte er sich noch nicht schuldig bekannt, am Montag war er teilweise geständig. Er nahm das Urteil sofort an, auch Staatsanwältin Gabriele Lutschounig verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig.
Laut Strafantrag waren drei der elf Schlangen, unter denen zwei Kobras, drei Bambusottern sowie Texasklapperschlangen, in zu kleinen Boxen und ohne passende Licht- und Wärmezufuhr gehalten worden. „Bei Jungschlangen darf man das Mindestmaß der Boxen unterschreiten“, argumentierte der Angeklagte. Der Sachverständige widersprach, denn auch wenn Jungschlangen kleiner seien, wären für sie die gleichen Vorschriften gültig wie für ausgewachsene Tiere.
Fünffach vorbestraft
Er wisse, dass das Halten von Giftschlangen verboten sei, sagte der fünffach Vorbestrafte. Verwaltungsstrafen hätte er auch in Kauf genommen. Es sei halt sein großes Hobby, er habe auch immer gut für die Tiere gesorgt. Der Sachverständige stellte fest, die Schlangen seien „in guter Verfassung“ gewesen. Die Sicherung der Plastikboxen sei allerdings unzureichend gewesen.
Die Staatsanwältin meinte in ihrem Schlussplädoyer, die beiden Polizeibeamten und ein Justizwachebeamter, die in der Wohnung Nachschau gehalten hätten, weil die elektronische Fußfessel des Angeklagten nicht funktioniert hätte, seien durch die Schlangen im Wohnzimmer konkret gefährdet gewesen. Eine Gemeingefährdung der anderen Mieter des Wohnhauses liege allerdings nicht vor. Verteidiger Philipp Tschernitz bat die Richterin, die bedingte Strafnachsicht einer Vorverurteilung nicht zurückzunehmen, sein Mandant versuche gerade, wieder auf die Beine zu kommen. Seine Bewährungshelferin fand lobende Worte, er sei engagiert und nehme alle Termine wahr.
Die Schlangen bekommt er nicht zurück
Richterin Ute Lambauer ließ es bei sechs Monaten bewenden, trotz der Vorstrafen. Auch wurde die bedingte Strafnachsicht der Vorverurteilung nicht widerrufen. Die Höchststrafe wäre bei zwei Jahren Haft gelegen. Die Schlangen bekommt der 26-Jährige allerdings nicht zurück.
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