Gewalttätiger Ex-Mann in Vorarlberg zu sechs Jahren Haft verurteilt

Gewalttätiger Ex-Mann in Vorarlberg zu sechs Jahren Haft verurteilt
54-Jähriger soll seine heute geschiedene Frau über Jahre hinweg vergewaltigt und misshandelt haben - Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 54-jähriger Mann ist am Montagabend am Landesgericht Feldkirch zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass er seine Frau während der 20-jährigen Ehe wiederholt vergewaltigt und misshandelt hatte, auch gegen seine Kinder soll er gewalttätig geworden sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schon kurz nach der Heirat begannen die Übergriffe. Der Bosnier habe seine Ehefrau immer wieder und über Jahre hinweg zum Sex gezwungen, sie mit Fäusten und Stößen traktiert, so die Anklage. Bis 2021 soll er die Frau mindestens einmal im Monat bedroht, beschimpft, misshandelt und vergewaltigt haben. Das Paar, das mehrere gemeinsame Kinder hat, ist inzwischen geschieden.

Von 2015 bis 2021

Die ersten Gewalttaten sollen bereits in Bosnien stattgefunden haben, dafür war Österreichs Justiz aber nicht zuständig. Damit begann der verhandelte Tatzeitraum mit dem Umzug nach Österreich im Jahr 2015 und reichte bis 2021. "Die Frau machte ein jahrelanges Martyrium mit", so die Staatsanwältin. Auch seine Kinder soll der 54-Jährige immer wieder verletzt haben, sie bekamen zudem die Übergriffe auf die Mutter in der Wohnung teilweise mit.

Der Angeklagte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld, es habe niemals eine Vergewaltigung gegeben, so seine Aussage. Alles seien Intrigen, um ihn aus dem Haus zu bekommen. Die Kinder hätten Drogen genommen, hätten sich als Prostituierte angeboten. Die Mutter sei monatelang nicht zu Hause gewesen, versuchte er in der Verhandlung die Familie als unglaubwürdig darzustellen.

Nicht rechtskräftig

Wegen Vergewaltigung, fortgesetzter Gewaltausübung und Körperverletzung wurde der bisher Unbescholtene in dem ganztägigen Prozess zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seiner Ex-Frau muss er 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der 54-Jährige wurde wegen Fluchtgefahr noch im Verhandlungssaal verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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