Gewaltschutzzentren fordern besseren Schutz für Opfer
Angesichts der jüngsten Tötungen von Frauen in den vergangenen Tagen hat der Bundesverband der Gewaltschutzzentren am Freitag auf einer Pressekonferenz in Wien rechtliche Reformvorschläge auf den Tisch gelegt.
So fordert der Verband unter anderem, dass bei Gefährdern, gegen die eine einstweilige Verfügung ausgesprochen wird, auch bei Vorliegen eines vorangegangenen Betretungsverbotes eine weitere Gewaltpräventionsberatung angeordnet werden könne.
Seit Juli 2022 besteht die Möglichkeit, dass Bezirksgerichte im Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Gefährder auch eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung anordnen können. "Wenn die gefährdende Person aber schon einmal nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot diese Beratung konsumiert hat, dann ist es nicht mehr möglich, dass das Gericht diese noch einmal auferlegt", sagte Karin Gölly, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes vor Medienvertretern. "Wir sind aber der Meinung, dass das kein Ausschlussgrund sein soll", so Gölly.
Einstweilige Verfügung
Eine Zuweisung zu einer Beratung im Rahmen einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung sei zudem nur bei Fällen von häuslicher Gewalt möglich, nicht aber bei Stalking. "Wenn ein Stalking-Opfer aber Anzeige erstattet und damit auch eine persönliche Annäherung verbunden ist, dann hat die Polizei die Möglichkeit, aufgrund dessen ein Betretungsverbot auszusprechen", so Gölly. So könne dann auch eine Zuweisung zur Gewaltpräventionsberatung erfolgen, nicht aber im Rahmen einer einstweiligen Verfügung.
Neuerung des Sicherheitspolizeigesetz gefordert
Gölly plädierte zudem für eine Neuerung im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die bei Verlängerung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes eine Benachrichtigung an den Gefährder durch die Polizei vorsieht. Betretungsverbote gelten grundsätzlich für 14 Tage und können durch Beantragung beim Bezirksgericht verlängert werden. Derzeit erfolgt die Benachrichtigung an den Gefährder per Post durch das Bezirksgericht. "Da kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Frist zu knapp ist. Diese 14 Tage sind abgelaufen und die gefährdende Person hat noch nicht erfahren, dass ein Antrag eingebracht wurde", sagte die Expertin. Zwar gebe es engagierte Richterinnen und Richter sowie Polizistinnen und Polizisten. "Es soll aber nicht vom Engagement einzelner Personen abhängen, ob diese Verständigung rechtzeitig passiert", so Gölly.
Innerhalb von 24 Stunden waren am Freitag vergangener Woche zuerst eine Mutter und ihre 13-jährige Tochter in Wien-Landstraße und am späteren Abend drei Prostituierte in einem Bordell in Wien-Brigittenau getötet worden. Diesen Montag wurde der nächste Fall einer 84-Jährigen im niederösterreichischen Bezirk Lilienfeld bekannt, die von ihrem 93-jährigen Ehemann getötet worden sein soll.
Vor diesem Hintergrund folgten am Freitag in Wien mehrere Dutzend Menschen dem Aufruf des Österreichischen Frauenrings zu einem "Schreitag gegen Gewalt". Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schrien am Freitagmorgen minutenlang vor dem Innenministerium beim Minoritenplatz aus Unmut über die jüngsten Fälle. Dort kam es zu Pfeifgeräuschen und Trommellärm sowie gemeinsam skandierten Slogans wie "Stoppt Femizide, man tötet nicht aus Liebe".
51 versuchte Tötungen an Frauen und 27 Femizide habe es allein 2023 gegeben, in diesem Jahr sieben Tötungen und neun Mordversuche, erinnerte Frauenring-Vorsitzende Klaudia Frieben. Darüber hinaus appellierte Frieben an die Politik, alle Maßnahmen zu ergreifen, "um Männergewalt an Frauen und Femizide sofort zu stoppen". Jede Frau könne "Opfer eines Femizids werden, egal wie alt sie ist, woher sie kommt, was sie arbeitet".
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133)
Unterstützt wurde der "Schreitag gegen Gewalt" unter anderem von den Grünen Frauen Wien sowie dem SPÖ-Parlamentsklub. Die Grünen verwiesen am Freitag in einer Aussendung auf Nachholbedarf bei der opferschutzorientierten Täterarbeit. "Eine Koordinationsstelle der Stadt Wien für opferschutzorientierte Täterarbeit könnte systemische Lücken identifizieren und alle Institutionen, die mit Tätern und Betroffenen arbeiten, unterstützen", sagte Viktoria Spielmann, Frauensprecherin der Grünen Wien. Schließlich seien viele Gefährder mehr als einmal gewalttätig, hieß es. Die Grünen forderten deshalb von der Stadtregierung aus SPÖ und NEOS "verstärkte Anstrengungen" im Bereich Gewaltschutz. Ebenfalls wurde auf die möglichst rasche Umsetzung der angekündigten Gewaltambulanzen in Wien sowie weitere Anstrengungen im Präventionsbereich gedrängt.
Die SPÖ Frauen forderten am Freitag einen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen, um die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Ministerien, Polizei und Gewaltschutzeinrichtungen zu verbessern. "Wir schreien, wir sind laut, wir sind solidarisch. Gemeinsam muss es uns gelingen, die Gewalt zu stoppen", wurden die Frauensprecherin des SPÖ-Parlamentsklubs Eva-Maria Holzleitner und Evelyn Regner, Vize-Präsidentin des EU-Parlaments, zitiert.
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