Gesperrte Moscheen weiter offen: Aber keine Polizeikontrollen

Die As-Sunnah-Moschee in Mariahilf sollte zu sein.
Regierung will sechs Gebetshäuser schließen. Der Vollzug gestaltet sich aber zäher als gedacht.

Obwohl die Arabische Kultusgemeinde (AKG) vom Kultusamt per Bescheid aufgelöst wurde, wird in deren Moscheen nach wie vor gepredigt und gebetet. Im Ö1-Morgenjournal erklärte Obmann Zikry Gabal, dass alle Gebetsräume offenbleiben würden. Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal stellt deshalb rechtliche Konsequenzen in Aussicht. Man werde „alle Möglichkeiten des Rechtsstaats ausschöpfen“, kündigt er an. Konkreter wird er allerdings nicht.

Wie berichtet, hatte die türkis-blaue Regierung am 8. Juni die Auflösung der AKG – und damit einhergehend die Sperre von sechs Moscheen verkündet. Gründe für die Auflösung der Kultusgemeinde seien die zu geringe Anzahl von Moscheen sowie salafistische Tendenzen in den Gebetsräumlichkeiten gewesen. Insbesondere in der As-Sunnah-Moschee des VSC-Kulturvereins in der Mariahilfer Garbergasse soll der Imam radikal gepredigt haben – was Gabal bestreitet.

Die Moscheen dürften nun trotz der vollmundigen Ankündigung der Regierung aber noch geöffnet sein. Wie etwa die arabische Moschee im Welser Traunpark, wie die OÖN berichten. Dort seien die Gläubigen am Ende der Woche wieder zum Freitagsgebet zusammengekommen. Bürgermeister Andreas Rabl ( FPÖ) kündige deshalb nun Polizeikontrollen an und droht mit der „Komplettschließung des Lokals“.

Wer ist zuständig?

Vom Bundeskanzleramt heißt es zwar, dass in den betroffenen Vereinen der AKG kein Moschee-Betrieb stattfinden dürfe. Und dass es sich nach der Auflösung der Kultusgemeinde mangels Genehmigung durch die IGGÖ de facto gar nicht um Moscheen handle. Wie die Sperre gewährleistet werden soll, konnte man dem KURIER am Samstag aber nicht beantworten. Nur so viel: Zurzeit fänden in Kooperation mit dem Innenministerium eingehende Prüfungen statt, erklärt eine Sprecherin.

Das bestätigt man im Innenministerium zwar. Man sei aber nur für Überprüfungen nach dem Vereinsrecht zuständig. Im Bezug auf alle religiösen Agenden verweist Sprecher Christoph Pölzl jedoch zurück ans Kultusamt.

Dort müsse man dafür Sorge tragen, dass in gesperrten Moscheen nicht mehr gepredigt und gebetet werde. „Das ist nicht die Aufgabe der Polizei.“ Und auch Polizeikontrollen, wie vom Welser Bürgermeister in Aussicht gestellt, seien ausgeschlossen.

Arabische Kultusgemeinde gelobt Besserung

Im KURIER-Interview hatte IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun zwar angekündigt, dass sich die betroffenen Moscheevereine nach der Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde selbstständig machen könnten. Um die hierfür erforderliche Genehmigung der IGGÖ sei bis dato aber nicht angesucht worden, erklärt der Theologe am Samstagnachmittag. Allerdings habe sich die AKG mittlerweile gemeldet und die Erfüllung der formalen Voraussetzungen - etwa die erforderliche Mindestanzahl von zehn Moscheen - in Aussicht gestellt. Sobald der IGGÖ offiziell ein Verbesserungsantrag des Kultusamtes oder Gründungsanträge einzelner Moscheen vorlägen, werde man dies rechtlich prüfen, sagt Olgun.

Zu den vermeintlich offenen Moscheen meint der Präsident: "Wir gehen davon aus, dass die meisten Moscheen weiterhin als Vereine gemäß dem Vereinsgesetz wirken. Das bedeutet, dass die Vereinsobjekte selbstverständlich gemäß den Vereinszwecken ihre Türen für ihre Mitglieder offen halten können. Nur weil Muslime diese Gebäude weiterhin besuchen und dort Zeit verbringen, heißt das nicht unbedingt, dass dort illegal eine Moschee betrieben wird."

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