Geschworene sprachen Klagenfurter "Staatsverweigerin" schuldig

Geschworene sprachen Klagenfurter "Staatsverweigerin" schuldig
Einstimmiges Votum der Laienrichter. 51-Jährige zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Eine 51 Jahre alte Klagenfurterin ist am Dienstag von einem Geschworenengericht am Landesgericht Klagenfurt wegen Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen worden. Die acht Laienrichter bejahten diese Frage einstimmig, ebenso wie jene nach der der Frau vorgeworfenen Erpressung, Nötigung und Amtsmissbrauch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 51-Jährige wurde dafür vom Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Höchststrafe hätte fünf Jahre betragen. Die Angeklagte war bereits im Februar dieses Jahres wegen Erpressung und Missbrauch der Amtsgewalt sowie Nötigung verurteilt worden, weil sie Beamten mit Schuldenregistereintragungen und Ähnlichem gedroht hatte. Die 18-monatige Haftstrafe, vier Monate davon unbedingt, ist aber noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Philipp Tschernitz meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Staatsanwältin Bettina Dumpelnik gab keine Erklärung ab. Sie hatte zuvor in ihrem Plädoyer betont, dass alle Tathandlungen der Angeklagten dokumentiert seien und daher außer Zweifel stünden. Der Staat sei in der Lage und willens, auf staatsfeindliche Verbindungen und derartige Tathandlungen angemessen zu reagieren. Sie forderte einen Schuldspruch in allen der Angeklagten vorgeworfenen Punkten. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, bezüglich der staatsfeindlichen Verbindung sei unklar, ob der Staatenbund in diese Kategorie falle.

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