Gericht untersagt Liftverbindung zwischen St. Anton und Kappl

Das unberührte Malfontal in Tirol sollte erschlossen werden
Das Bundesverwaltungsgericht in Wien sah in geplanter Skigebietsfusion zu große Eingriffe in Natur und Landschaft

Nach mehreren Verhandlungstagen hat die zuständige Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Wien im Beschwerdeverfahren um eine Skiverbindung zwischen Kappl und St. Anton am Arlberg am Freitag überraschend mündlich eine Entscheidung verkündet. Sie kippte die bereits Ende 2015 von den Tiroler Behörden nach einem UVP-Verfahren erteilte Genehmigung für das Projekt, berichtet die Tiroler Tageszeitung online.

"Die Richterin hat ihre Entscheidung mit den zu erwartenden Naturschutzauswirkungen auf Lebensraum, Landschaft und Arten begründet", sagte Tirols Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer direkt nach der Verhandlung zum KURIER.

Die Landesumweltanwaltschaft und der Alpenverein hatten Beschwerde gegen die Liftpläne eingelegt. "Das öffentliche Interesse am Erhalt von unerschlossenen Räumen wurde als so groß bewertet, dass die Interessen einer Erschließung nicht überwiegen", sagt Kostenzer. Für den Skigebietszusammenschluss hätte das bislang unberührte Malfontal erschlossen werden sollen.

Eine ordentliche Revision hat die Richterin, die sich selbst in zwei Lokalaugenscheinen vor Ort ein Bild gemacht hat, nicht zugelassen. Sie hatte in dem Verfahren eine Reihe von Gutachten eingeholt.

Langes Verfahren

Für Kostenzer ist die Entscheidung "ein klares Signal, dass solche unversehrten Naturräume für künftige Generationen zur Verfügung stehen sollen. Das ist ein Sieg für alle Tiroler." Die lange Verfahrensdauer bei diesem Projekt betrachtet der Landesumweltanwalt hingegen als "Wermutstropfen".

Die Arlberger Bergbahnen hatten ihre Pläne bereits 2010 eingereicht - also vor acht Jahren. Zwei Millionen Euro sind bereits in die Planung geflossen. Die Liftschaukel mit mehreren Liften, Pisten und Skiwegen hätte 45 Millionen Euro kosten sollen. Eine reine Überspannung des Malfontals, wie sie Kostenzer als Lösung vorgeschlagen hatte, lehnten die Bergbahnen ab.

Der Pistenriese St. Anton hatte sich eine weitere Ausdehnung seines Skigebiets mit zusätzlichen Tiefschneehängen erhofft. Die kleine Gemeinde Kappl wiederum wollte aus dem Schatten des ebenfalls im Paznauntal gelegenen Ischgl treten, das wie St. Anton über ein riesiges Angebot an Liften und Pisten verfügt.

Kritik von Seilbahnwirtschaft

Mit drastischen Worten reagierte Franz Hörl, Tirols VP-Wirtschaftsbundobmann und Sprecher der österreichischen Seilbahnwirtschaft, auf das Urteil. "Realitätsferne und ideologisch geleitete Gutachter", hätten eine Seilbahnverbindung umgebracht. "Das heute ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, wie Gutachter ein sinnvolles, schonendes und nachhaltiges Projekt mittels löchrigen und fehlerhaften Gutachten zu Fall bringen können", so Hörl.

Die Entscheidung sei zur Kenntnis zu nehmen. „Hier wurde die Zukunft vieler tausend Menschen im vorderen Paznauntal über die Klippe geworfen, weil eine Landschaftsgärtnerin sich angemaßt hat über touristische Perspektiven ein Urteil abzugeben“, griff Hörl dennoch eine Gutachterin sogar persönlich an.  

Touristischer Mehrwert

Die Sachverständige kam zum Schluss, dass insbesondere in Hinblick auf Kappl die Erwartungshaltungen in mögliche Nächtigungssteigerungen weit überzogen sind. Und im Gegensatz zu St. Anton sei für die kleine Gemeinde im Paznauntal sogar mit wirtschaftlichen Nachteilen zu rechnen. „Für Kappl sind in der gegenwärtigen Form auch Verluste von Gästesegmenten und negative Effekte auf längerfristige Entwicklungen möglich“, hieß es etwa, in dem Gutachten, über das der KURIER 2017 exklusiv berichtete.

Besonders kritisch wurden die Auswirkungen der Einschnitte in bis dato völlig unerschlossene Naturräume gesehen. Das Potenzial für neue Produkte im Sommer werde „dauerhaft und unwiederbringlich zerstört“. Die Sachverständige ortete die Gefahr, dass das sommertouristische Kapital von Kappl „für die Interessen von St. Anton gefährdet wird“.

Verluste im Sommer

Das Angebot des großen Skiorts würde sich zwar „auch nicht wesentlich verbessern“. Die Verbindung mit dem Nachbarn im Paznauntal würde aber zumindest die Zahl der verfügbaren Betten und der Ersteintritte ins Arlberg-Skigebiet erhöhen. Für das Klientel von Kappl, das auf Familien spezialisiert ist, würden die schwierigen Pisten des neuen Gebiets keinen Reiz bieten. Und einem möglichen Gewinn von sportlichen Skifahrern stehe der potenzielle Verlust von Freeridern gegenüber, die durch die Erschließung „ihr Kernprodukt verlieren“.

Hart ging die Sachverständige mit den Prognosen der Projektwerber ins Gericht, die sich ebenfalls auf ein Gutachten stützen. Die darin angenommenen Steigerungen der Nächtigungszahlen für Kappl würden „nicht nachvollziehbar begründet und liegen doppelt so hoch, wie in vergleichbaren Bewertungen“.

Bedauern am Arlberg

Die Arlberger Bergbahnen AG bedauerten die am Freitag gefällte Entscheidung in einer ersten Stellungnahme. Trotzdem sei sie, „wenn auch betrüblich“, zur Kenntnis zu nehmen, so die Bergbahnen in einer Aussendung.

„Wir sind nach wie vor davon überzeugt, ein verträgliches und nachhaltig das sinnvollste Projekt eingereicht zu haben. Sonst hätten wir in erster Instanz des UVP-Verfahrens nicht recht bekommen“, betonten die Vorstände der Arlberger Bergbahnen Mario Stedile-Foradori und Walther Thöny.

Besonders im Lichte der Ursprungsidee des Tiroler Seilbahnprogramms, das die Verbindung von Kappl mit St. Anton als begrüßenswertes Idealprojekt bezeichnet habe, sei die nunmehrige Entscheidung bedauerlich, hieß es.

Erholungswert

Liliana Dagostin vom Alpenverein sieht hingegen ein richtungsweisendes Urteil. Denn die Richterin habe in ihrer Entscheidung auch explizit auf den Erholungswert des Malfontals verwiesen. „Das zeigt, dass Landschaft einen großen Wert hat, auch wenn sie nicht von Massen an Menschen überlaufen wird.“ Das Malfontal wird im Sommer von Wanderern, im Winter von Skitourengehern und Freeridern genutzt.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts fällt mitten in eine Debatte um Ausbaugrenzen für Tirols Skigebiete. Aber auch Auswüchse des Wintertourismus standen zuletzt mehrfach im Brennpunkt - so etwa die Wegearbeiten am Pitztaler Gletscher, bei denen ein ganzer Bergkamm gekappt wurde.

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