Gerettete Urlauber wollten Bergrettung verklagen und zahlen nun doch

Einer der Wanderer, ein deutscher Anwalt, zahlte nun 2.261 Euro, nachdem er sich ursprünglich geweigert hatte.

In einem Fall von in Tirol geretteten deutschen Schneeschuhwanderern, die den Rettungseinsatz in einer bestimmten Höhe nicht bezahlen wollten und mit rechtlichen Schritten bzw. Einsprüchen drohten, gibt es offenbar eine Wende: Einer der beiden Männer, ein Rechtsanwalt, bezahlte die offenen 2.261 Euro inzwischen, die Bergrettung bestätigte dies.

Er habe sich für die "Erläuterung zur Zusammensetzung der Kosten", die zunächst aus der pauschalen Ausweisung des Betrags nicht ersichtlich gewesen sei, bedankt, so der Anwalt.

Die ehrenamtliche Tätigkeit der Bergretter sei ihm und seinem Kollegen bewusst. Die Angelegenheit sei für ihn daher erledigt. "Wir freuen uns sehr über die Einsicht", zeigte sich Hermann Spiegl, Landesleiter der Tiroler Bergrettung, über die Beendigung der Causa erleichtert.

Fanden Einsatz übertrieben

Der Rechtsanwalt hatte sich ursprünglich geweigert, die Rechnung in der Höhe zu bezahlen - unter Hinweis darauf, dass der Einsatz quasi überdimensioniert über die Bühne gegangen war. Daher ließ der Mann den Bergrettern ein Schreiben ins Haus flattern. Die Vorgangsweise sorgte für teils empörte Reaktionen.

Die beiden Deutschen hatten am 3. Februar in Tannheim in Tirol eine Tour zum 1.688 Meter hohen Grasberg Schönkahler unternommen und sich beim Abstieg im dichten Schneetreiben, bei gleichzeitig erheblicher Lawinengefahr, verirrt. Im Zuge des Rettungseinsatzes, an dem drei Trupps mit je fünf Mann beteiligt waren, wurden sie schließlich völlig erschöpft und stark durchnässt aufgefunden. Die Bergretter statteten die Schneeschuhwanderer mit trockener Kleidung aus, versorgten sie mit Getränken und brachten sie sicher zum Zugspitzblick. Dann folgte der Transport retour nach Schattwald.

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