Fünf Passanten in den Kopf gestochen: 35-Jähriger in Anstalt eingewiesen

Landesgericht Wien
Mann war bei der Tat unzurechnungsfähig, deshalb wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen - nicht rechtskräftig

Für einen 35-jährigen Mann ist am Mittwoch bei einem Geschworenenprozess am Wiener Straflandesgericht die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beschlossen worden. Der an einer schweren psychiatrischen Krankheit leidende Wiener hatte am Nationalfeiertag des Vorjahres in Wien-Brigittenau wahllos fünf Passanten in den Kopf und Hals gestochen und verletzt.
Die Geschworenen nahmen bei allen Opfern Mordversuch als Anlasstat für die Einweisung an. Da der Mann bei der Tat nachweislich schuldunzurechnungsfähig gewesen ist, stand er nicht als Angeklagter, sondern als Betroffener vor Gericht. Der 35-Jährige erbat sich Bedenkzeit, laut Anwältin Sonja Scheed dürfte er aber „eher keine Rechtsmittel“ gegen das Urteil einlegen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Die Opfer erlebten der Staatsanwaltschaft zufolge bei der Tat Szenen „wie aus einem Horrorfilm“. Am Nationalfeiertag des Vorjahres verließ der Mann demnach mit einem spitzen Messer bewaffnet seine Wohnung in Wien-Brigittenau. Sein erster Weg haben ihn zu einem nahe gelegenen Imbissrestaurant geführt, wo er aus der Küche noch ein Filetmesser genommen habe. Mit diesem habe er dann vor dem Lokal völlig unwillkürlich sein erstes Opfer mit Stichen gegen den Kopf attackiert. Da sich das Messer dabei verbogen habe, warf er es weg und soll seinen Schreckensweg mit der anderen Waffe fortgesetzt haben. Insgesamt fünf Menschen, die der Staatsanwaltschaft zufolge „einfach am falschen Ort zur falschen Zeit waren“, habe der 35-Jährige vor allem mit Stichen gegen den Kopf und den Hals angegriffen, wobei er einer Frau noch mit voller Wucht auf den Kopf getreten habe, als diese schon zu Boden gegangen war.
Wie durch ein Wunder wurden die Betroffenen physisch nicht schwer verletzt, sie sind durch die Tat allerdings durchwegs traumatisiert und in entsprechender Behandlung. Der 35-Jährige hatte sich aufgrund einer gravierenden Straftat bereits zuvor im Maßnahmenvollzug befunden. Der Mann wurde dann allerdings aus der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in die er eingewiesen worden war, bedingt entlassen. Während der Probezeit verhielt er sich tatsächlich unauffällig. Dann setzte er laut Staatsanwaltschaft jedoch seine Medikamente ab, worauf seine psychische Krankheit wieder manifest wurde.
Die Einvernahme des Mannes, der seit seiner Jugend an einer paranoiden Schizophrenie und einer Persönlichkeitsstörung leidet, gestaltete sich bei dem Prozess schwierig. Seine Ärztin habe ihm wegen fehlender Untersuchungsergebnisse seine Medikamente nicht mehr verschrieben, worauf er immer wieder „Schübe“ bekommen habe, die er kaum kontrollieren konnte, sagte er aus. Zum Tatzeitpunkt wähnte sich der 35-Jährige „in einer Computerwelt, in die man als Baby hingescannt wird“ und in der man „200, 300 oder 500 Jahre alt werden kann“. Diese Welt sei ihm allerdings feindlich gesinnt gewesen, weshalb er „ihre Bewohner“ attackierte. Eine Tötungsabsicht bestritt er.
Die Geschworenen bei dem Prozess (Vorsitz: Richterin Nicole Baczak) mussten darüber entscheiden, ob der 35-Jährige wegen der Anlasstat - wäre der Mann zurechnungsfähig, hätte es sich um den Tatvorwurf des Mordversuchs gehandelt - erneut in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. Die Gutachter gingen davon aus, dass von dem Mann weiterhin eine große Gefahr für ihn selbst und die Gesellschaft ausgeht, sofern er nicht medikamentös behandelt wird.

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