Fünf Jahre Haft für Home Invasion in Kärnten

Gerichtssaal und Akten
Ein 22-Jähriger hatte gemeinsam mit drei anderen den Überfall durchgeführt. Eine Pflegerin der Opfer hatte zuvor ihre Klienten ausgekundschaftet.

Wegen einer Home Invasion in einem Oberkärntner Dorf im Herbst 2020 ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein 22-jähriger Rumäne zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann wurde wegen schweren Raubes und schweren Einbruchdiebstahls schuldig gesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war gemeinsam mit drei weiteren Tätern in der Nacht in das Haus eingedrungen, in dem das Überfallsopfer mit seiner damals 92-jährigen, pflegebedürftigen Mutter wohnt. Der Kärntner wurde gefesselt, geschlagen und mit einem Messer bedroht. Die vier Rumänen entkamen mit Bargeld, Uhren, Schmuck und einer Münzsammlung im Wert von mehreren 10.000 Euro.

Pflegerin im Fokus der Ermittler

Bald nach der Tat war die Pflegerin der Familie in den Fokus der Ermittler gerückt. Schließlich gab sie zu, den Überfall gemeinsam mit dem Haupttäter geplant zu haben. Sie hatte das Haus ausgekundschaftet, Bescheid gegeben, als die Bewohner schlafen gingen und den Räubern danach die Tür geöffnet. Um ihren Tatbeitrag zu verschleiern, wurde sie ebenfalls gefesselt und leicht mit einem Messer verletzt. Sie wurde bereits zu vier Jahren Haft verurteilt, auch der Haupttäter sitzt momentan in Haft, er hatte siebeneinhalb Jahre Haft ausgefasst.

Der 22-Jährige gab vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger die Tat zu - wohl auch angesichts der erdrückenden Beweislage. Immerhin wurden Fingerabdrücke und DNA-Spuren von ihm am Tatort gesichert, außerdem wurde er von einem weiteren bereits ausgeforschten Täter belastet. Dass die Tat geplant war, will der junge Mann aber erst im Auto auf dem Weg nach Österreich erfahren haben. Ursprünglich sei nur vorgesehen gewesen, von Rumänien nach Frankreich zu fahren. Von den anderen drei Tätern habe er sich stark unter Druck gesetzt gefühlt, erklärte der Angeklagte.

Gemeinsamen Tatplan

Staatsanwältin Karin Schweiger stellte in ihrem Plädoyer diese Darstellung in Abrede. Es habe schon vor der Abfahrt einen gemeinsamen Tatplan gegeben und bei der Tat handle es sich um ein schweres Verbrechen: "Mitten in der Nacht kommen vier Männer mit Messern in den eigenen Wohnbereich, man wird gefesselt und geschlagen und weiß nicht, wie das ausgehen wird - das ist nicht einfach ein Trickdiebstahl, sondern ein massiver Eingriff in das Leben des Opfers." Der Kärntner sei noch schwer traumatisiert.

Darauf verwies auch Richter Schofnegger in seiner Urteilsbegründung: Der Unbescholtenheit und dem reumütigen Geständnis des 22-Jährigen stehe die perfide Tatbegehung gegenüber, das Urteil soll auch eine generalpräventive Wirkung haben, so der Richter. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Schweiger gab keine Erklärung ab.

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