Freisprüche in Untreueprozess um Wolfsberger Kanalprojekt

Symbolbild
Der Schöffensenat war von der Aussage des Belastungszeugen nicht überzeugt.

Die Erneuerung einer Wasserleitung in der Kärntner Bezirksstadt Wolfsberg im Jahr 2017 hat drei Kärntnern eine Anklage wegen Untreue eingebracht. Staatsanwalt Christian Pirker warf ihnen vor, 253.000 Euro Schaden verursacht zu haben. Nach drei Prozesstagen sprach ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik alle drei Angeklagten frei. Man sein von ihrer Schuld nicht überzeugt, begründete der Richter die Entscheidung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwei 46 bzw. 47 Jahre alte ehemalige Angestellte der Wolfsberger Stadtwerke, die Auftraggeber des Projekts waren, und der 58-jährige Geschäftsführer des Unternehmens, das die Arbeiten durchführte, wurden für den Schaden verantwortlich gemacht. Begonnen hatte die Sache mit der Erneuerung einer Wasserleitung um 300.000 Euro, abgerechnet wurden letztlich 1,4 Millionen.

Folgeauftrag und Förderung

Während der Bauarbeiten an der Wasserleitung stellte sich, so die Angeklagten, heraus, dass auch der Kanal dringend saniert werden müsste, es sei Gefahr im Verzug. Jene Firma, die an der Wasserleitung arbeitete, bekam den Folgeauftrag. Einer der Vorwürfe gegen Erst- und Zweitangeklagten war, dass es dadurch unmöglich geworden wäre, eine Förderung beim Land zu beantragen, wodurch hoher Schaden entstanden sei. Ein Landesbediensteter sagte allerdings am zweiten Prozesstag aus, bei einem Folgeauftrag sei dies sehr wohl möglich, und zwar bis zwei Jahre nach Abschluss der Arbeiten.

Abgewickelt wurde das Projekt über ein Ziviltechnikerbüro. Dessen Mitarbeiter sagte am Freitag, er habe alles richtig gemacht. So habe er den Stadtwerke-Mitarbeiter auch davor gewarnt, dass bei dem Folgeauftrag keine Förderung möglich sei. Er erklärte, die Information, das Kanalsystem müsse dringend saniert werden, sei vom Erstangeklagten gekommen. Der Richter fragte ihn daraufhin, warum er dann dem Angeklagten schriftlich mitgeteilt hätte, dass der Kanal saniert werden müsse, das ergebe doch keinen Sinn.

Maßgeschneiderte Ausschreibung

Detail am Rande: Der Zeuge bewarb sich nach der Entlassung des Erstangeklagten um dessen Job bei den Stadtwerken. Er wurde auch Erstgereihter, laut Medienberichten soll die Ausschreibung auf ihn maßgeschneidert gewesen sein. Erst der Beirat der Stadtwerke verhinderte schließlich, dass er den Job bekam.

Die Angeklagten wiesen bei ihren Aussagen alle Vorwürfe zurück, sie hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Die beiden ehemaligen Stadtwerke-Mitarbeiter sprachen von einer Intrige. "Man wollte uns loswerden." Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab.

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