FFP2-Maskenpflicht in Kitzbüheler Innenstadt verordnet

FFP2-Maskenpflicht in Kitzbüheler Innenstadt verordnet
Gilt ab Freitag bis vorerst 23. Jänner. 7-Tage-Inzidenz liegt im Skiort bei 3.410,8

In der Innenstadt von Kitzbühel wird ab morgen, Freitag, eine FFP2-Maskenpflicht im Freien verordnet. Diese gilt an stark frequentierten Örtlichkeiten von 10 Uhr bis 3 Uhr nachts, teilte das Land Tirol Donnerstagabend mit. Im Bezirk Kitzbühel - wo kommendes Wochenende in der Gamsstadt die Hahnenkammrennen mit 1.000 Zuschauern über die Bühne gehen werden - lag die 7-Tage-Inzidenz bei 3.410,8.

Konkret gilt die verschärfte Maskenpflicht im Straßenzug Vorderstadt beginnend ab Hausnummer 3, im gesamten Straßenzug Hinterstadt und im gesamten Straßenzug Rathausplatz, konkretisierte die Behörde. "Eine mögliche Verlängerung der Verordnung wird entsprechend den weiteren Entwicklungen neuerlich beurteilt werden", hieß es weiter. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hatte am Donnerstag bei einer Pressekonferenz eine solche Maskenpflicht bereits angekündigt und gesagt, an der Durchführung der Skirennen festhalten zu wollen.

In Anlehnung an die jüngste Novelle der sechsten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die Verordnung für Kitzbühel mit Ablauf des 23. Jänner wieder außer Kraft. Eine mögliche Verlängerung der Verordnung wird entsprechend der "weiteren Entwicklungen neuerlich beurteilt", hieß es seitens des Landes Tirol.

In den Skiorten Ischgl und St. Anton gilt bereits seit Donnerstag eine FFP2-Maskenpflicht an viel besuchten Plätzen und Straßen. Sie gilt bis vorerst bis 20. Jänner.

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