Fernweh darf im Lockdown nicht gestillt werden

Fernweh darf im Lockdown nicht gestillt werden
Mehrtägiger Urlaub gehört nicht zu den Gründen, den Wohnbereich zu verlassen theoretisch. Die Praxis lässt freilich einigen Spielraum zu

Die sozialen Medien werden gerade mit schönen Meeresbildern geflutet: Der eine Promi auf den Malediven, der andere auf den Kanaren trotz Lockdowns. Auch Richard Lugner schickte dem KURIER kürzlich Urlaubsgrüße: Er tauschte die Wiener Nebelsuppe mit dem Indischen Ozean und feierte Silvester auf den Malediven.

Neidisch könnte man da werden. Aber ist so ein Trip nach Übersee überhaupt erlaubt? Was gilt derzeit an Reiseregeln? Der KURIER gibt einen Überblick.

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