Fall Kellermayr: Neue Verordnung soll Täter schneller überführen

Fall Kellermayr: Neue Verordnung soll Täter schneller überführen
Das Justizministerium erhofft sich davon beschleunigte Ermittlungen bei „Hass im Netz“. Die Anzahl der Verfahren wegen übler Nachrede und Belästigung ist massiv gestiegen.

Dass sich die strafrechtlichen Ermittlungen um die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr schwierig gestaltet haben, die über Wochen hinweg Hass-Nachrichten bis bin zu Morddrohungen erhalten hatte, ehe sie sich Ende voriger Woche das Leben nahm, hat in den vergangenen Tagen für Irritationen gesorgt. Das Justizministerium hofft, dass zukünftig die E-Evidence-Verordnung die Ausforschung von Tatverdächtigen erleichtert, die im Internet hetzen und zu Gewalt aufstacheln.

Mehr Rechte für Staatsanwaltschaft

Wie es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus dem Ministerium hieß, soll die E-Evidence-Verordnung, die gerade finalisiert wird, die nationalen Regelwerke ergänzen. „Damit soll ermöglicht werden, dass die österreichischen Staatsanwaltschaften direkt bei Dienstanbietern Auskünfte über Teilnehmer-, Zugangs-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten einholen können, ohne zuvor um Rechtshilfe bei einer Behörde im Ausland ansuchen zu müssen“, teilte ein Sprecher mit. Das könnte auch die Ermittlungsarbeiten im Fall der oberösterreichischen Ärztin beschleunigen, „da auch hier Täter aus dem Ausland ihre Hassbotschaften versendet hatten“.

Das Justizministerium betonte, dass das Hass im Netz-Gesetz von virtuellen Drohungen und Demütigungen Betroffenen über das Strafrecht hinausgehend zivilrechtliche Möglichkeiten biete, etwa Mahnverfahren. Ermittlungen und andere Rechtsbehelfe bräuchten allerdings „eine gewisse Zeit“, insbesondere wenn Tatverdächtige im Ausland ausgeforscht werden müssen bzw. gegen solche ermittelt wird.
Das Maßnahmenpaket gegen „Hass im Netz“ ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten. Seither können bei den Bezirksgerichten Löschungen von Hass-Nachrichten beantragt und bei den Landesgerichten Verfahren wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) bzw. Beleidigung (§ 115 StGB) in die Wege geleitet werden.

Die Anzahl dementsprechender Verfahren ist seither stark gestiegen, zeigen Zahlen des Justizministeriums.
Konkret wurden im Jahr 2020 insgesamt 448 Anzeigen wegen übler Nachrede verzeichnet, 34 führten zu Anklagen, 23 zu Verurteilungen. Im Vorjahr waren es dann bereits fast doppelt so viele Anzeigen, nämlich 888. Die Anklagen vervielfachten sich auf 206, 53 Verurteilungen wurden registriert. Im heurigen Jahr schienen bis Ende Juli 464 Anzeigen, 65 Anklagen und 70 Verurteilungen auf.
Wegen Beleidigung kam es 2020 zu 874 Anzeigen, davon hatten 258 Anklagen und 133 Verurteilungen zur Folge. Im Vorjahr erhöhten sich die Anzeigen dann sprungartig auf 1.130, bei 251 Anklagen kam es zu 126 Verurteilungen. Im heurigen Jahr wurden bis Ende Juli 576 Anzeigen, 171 Anklagen und 94 Verurteilungen verzeichnet.

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