Fachhochschule Salzburg: Gekündigter Professor zieht vor Gericht
Thomas Grundnigg, Professor für Multimediaart, und die kaufmännische Geschäftsführerin der Fachhochschule Salzburg werden in diesem Leben keine Freunde mehr. Am Montag trifft man sich zwar in Salzburg – aber als Gegner im Arbeits- und Sozialgericht.
Denn: Am 23. Juni 2021 wurden Grundnigg und ein weiterer Professor nach dem Abschluss der letzten Prüfungen mit Kündigungen konfrontiert. Die Geschäftsführerin soll laut Grundnigg, der achteinhalb Jahre in der FH beschäftigt war, dazu gesagt haben: „Die Fachhochschule wird nicht mehr mit ihnen zusammenarbeiten. Sie sind mit sofortiger Wirkung gekündigt. Sie sind ab sofort dienstfrei gestellt und verlassen jetzt mit dem Herrn von der Security das Gebäude.“ Letztlich durften sie nur die wichtigsten Sachen mitnehmen.
Der renommierte Anwalt Dominik Konlechner vertritt den FH-Professor
„Dass ich jemanden mit einem Security vom Arbeitsplatz wegführen lasse, ohne dass er vorher verwarnt worden ist, oder es irgendetwas gab, das ist doch mehr als irritierend. Wir wissen nicht, warum mein Mandant gekündigt wurde“, sagt Dominik Konlechner, Anwalt des FH-Professors Grundnigg. „Es gab keinerlei Warnungen und Andeutungen, im Gegenteil, er ist vom unmittelbaren Vorgesetzten stets gelobt worden.“ Sein Mandant kann nur vermuten, „dass es eine Gruppe von Leuten gibt, denen er ein Dorn im Auge war“.
Die jetzt in einem Schriftsatz der FH angeführten Vorwürfe seien zuvor nie angesprochen worden.
Die Vorwürfe
In diesem Schriftsatz an das Arbeitsgericht fährt die FH Salzburg schwere Geschütze gegen Grundnigg auf. So soll er im Jahr 2018 (!) u. a. wegen mangelnder Teamfähigkeit verwarnt worden sein. Außerdem sollen seine Kollegen seine Arbeitseinstellung beanstandet haben. Auch soll er Termine nicht wahrgenommen, seine Arbeiten auf andere Mitarbeiter umverteilt und angeblich zehn Lehrveranstaltungen zeitlich stark verkürzt abgehalten haben. Sein Anwalt Konlechner kontert: „Die überwiegenden Vorwürfe sind schlichtweg nicht wahr.“ Der Anwalt räumt aber ein, dass es in der Fachhochschule Reibereien zum Beispiel um Semesterstunden gab und man war auch inhaltlich nicht immer einer Meinung. „Aber das ist keine dienstrechtliche Verfehlung, die eine Kündigung begründet“, sagt Konlechner. Sein Mandant versuchte sich aus unnötigen Grabenkämpfen herauszuhalten.
„Wie so oft in Österreich üblich, wird nicht die sachliche Kritik gehört, sondern der Kritiker als Störenfried wahrgenommen und muss beseitigt werden“, behauptet Konlechner. Er beruft sich dabei auf hunderte Seiten umfassende Chatverläufe zwischen Grundnigg und dessen direktem Vorgesetzten, welche „die Begleitumstände und die Grabenkämpfe an der Fachhochschule Salzburg aufzeigen“ sollen.
Kein Öl ins Feuer
Die Anwältin der FH Salzburg möchte vor der Verhandlung am Montag kein Öl ins Feuer gießen. „Ich glaube, es ist nicht gut, dieses Verfahren in der Öffentlichkeit zu führen. Das ist weder gut für Herrn Grundnigg noch für die Fachhochschule“, sagt FH-Anwältin Christine Monticelli zum KURIER. „Ich bin der Meinung, dass man den Konflikt nicht weiter schüren sollte, um noch zu einer Lösung im Gerichtsverfahren zu kommen.“
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