EU-Verordnung schreibt Verbannung des Nasenbären vor
Erst vor wenigen Jahren ist das Nasenbärengehege im Zoo Schönbrunn komplett abgerissen und neu errichtet worden. Das könnte umsonst gewesen sein.
Denn eine aktuelle EU-Verordnung beschränkt Import, Haltung sowie Zucht von 23 exotischen Tier- und 14 Pflanzenarten. Das soll zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt geschehen. Diese könnten durch die fremden Arten ausgerottet werden. In Schönbrunn gibt es vier Tierarten, die auf der "invasiven Liste" stehen. Neben fünf Nasenbären sind das zwei Nutria-Weibchen (Biberratten aus Südamerika), ein Muntjak-Männchen (chinesischer Hirsch) sowie rund 60 Rotwangenschmuckschildkröten, die von privaten Haltern abgegeben worden sind. Im Klagenfurter Reptilienzoo Happ sind es deren 80. "Erst sind sie klein und niedlich, dann merken die Besitzer, dass sie groß und 55 Jahre alt werden können und setzen sie aus", erklärt Besitzerin Helga Happ.
Weiterhin aufnehmen
Happ will trotz EU-Verordnung Rotwangenschmuckschildkröten aufnehmen und auf einem Privatgrund am Klagenfurter Kreuzbergl eine "Schildkrötenanlaufstelle" installieren. "Ansonsten würden die Bürger die Tiere in den Teich werfen und das natürliche Gleichgewicht in den Gewässern würde durcheinander kommen." Eine Lösung sieht Happ in einem europaweiten Importverbot für gewisse Arten.
Sabina Hildebrand, zoologische Leiterin des Tiergartens Linz, bedauert die Regelung vor allem wegen der Muntjaks, die der Zoo anschaffen wollte. "Die sind nett zum Anschauen", meint Hildebrand. Die fünf Nasenbären im Tiergarten, die nicht länger gezüchtet werden dürfen, sollen jedenfalls bleiben.
Keine Selbstverständlichkeit: Der Leipziger Zoo sorgte am Montag für Aufregung. In einer Aussendung wurde angekündigt, die Muntjaks nun zu schlachten und an die Raubtiere zu verfüttern. Tatsächlich sieht die EU-Verordnung nicht vor, dass die Tiere der "invasiven Liste" getötet werden. Die Zoos dürfen die Arten "auslaufen lassen". Es muss aber sichergestellt werden, dass sie weder ausbrechen, noch sich fortpflanzen können.
Die Unionsliste: Aus für "Aliens"
2014 wurde eine EU-Verordnung beschlossen, die Haltung, Import und Zucht von Arten, die von anderen Kontinenten stammen, beschränkt. Diese würden einheimische Tiere und Pflanzen bedrohen. Die erste Liste umfasst nun 37 Tier- und Pflanzenarten. Tiergärten, die solche Tierarten besitzen, müssen diese nicht töten. Sie müssen aber dafür sorgen, dass sich die Arten nicht vermehren und nicht ausbrechen.
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