EU-Kommission mahnt Österreich wegen Vorschriften zu Luftqualität

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Rechtsvorschriften bezüglich Industrieemissionen müssen mit EU-Recht in Einklang gebracht werden.

Die EU-Kommission hat Österreich erneut aufgefordert, die EU-Vorschriften über Industrieemissionen einzuhalten. Österreich müsse diesbezüglich seine Rechtsvorschriften in Einklang mit jenen der EU bringen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Die Richtlinie über Industrieemissionen legt Grundsätze für die Genehmigung und Kontrolle großer Industrieanlagen und der Anwendung der besten verfügbaren Techniken fest.

Die EU-Kommission hat in dieser Angelegenheit bereits im Mai 2020 ein Aufforderungsschreiben an Österreich gerichtet. Daraufhin habe Österreich eine Verordnung geändert, welche die rechtliche Überprüfung von Entscheidungen beschränke, die auf der Grundlage der Richtlinie über Industrieemissionen getroffen wurden. Daher übermittle die EU-Kommission nun ein ergänzendes Aufforderungsschreiben. Österreich muss binnen zwei Monaten auf den Brief aus Brüssel reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine weitere Stellungnahme übermitteln und letztlich auch den EU-Gerichtshof anrufen.

Eine solche Stellungnahme hat die EU-Kommission am Mittwoch auch zur Umsetzung der EU-Vorschriften über Abfälle von Schiffen an Österreich gerichtet. Österreich habe seine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen nicht mitgeteilt, beklagte die EU-Behörde. Die Vorschriften betreffen die Angemessenheit der Anlagen, die Arten der zu sammelnden Abfälle, die Abfallbewirtschaftungspläne sowie die Verpflichtung, 15 Prozent der anlaufenden Schiffe zu überprüfen. Die EU-Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 28. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen.

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