Blasenentzündung mit Brustmassage "behandelt"
Die junge Frau musste nämlich ihren BH ausziehen, damit der Arzt ihre Brüste massieren konnte. Damit nicht genug, musste sie auch ihren Slip entfernen, und der Mediziner massierte die Frau an den Oberschenkeln und zwischen ihren Beinen. Das gleiche Szenario musste eine andere Patientin erleiden, ebenfalls 20 zum Zeitpunkt des Übergriffs. Bei beiden Frauen wurden die Handlungen ohne Einwilligung der Patientinnen durchgeführt, halten Richter und Staatsanwältin fest. „Es tut mir sehr leid, das war ein Ausrutscher“, gibt sich der Mann vor dem Richter reumütig. Für den Richter ist klar: „Das ist ein Missbrauch, der erhebliche Folgen für die Opfer hat.“
Wegen des bisher tadellosen Lebenswandels, der Übernahme der vollen Verantwortung und der Bereitschaft, Schadensersatz zu leisten, kommt es zu einer Diversion: Der Mann muss 8.500 Euro inklusive der Prozesskosten zahlen, zusätzlich werden einer Frau 800 Euro, der anderen 1.025 Euro Schadensersatz zugesprochen – je 500 Euro hat der Angeklagte schon bei Gericht mit und übergibt sie der Privatbeteiligtenvertreterin an Ort und Stelle. Über den Arzt wurde im Zuge eines Disziplinarverfahrens bei der Ärztekammer schon im März des Vorjahres ein Berufsverbot verhängt, seine Ordination als Allgemeinmediziner, die er seit 1992 betrieben hatte, musste er auf eigene Kosten stilllegen. Wichtiger Punkt für Staatsanwältin und Privatbeteiligtenvertreterin: Dass der Mann nie wieder als Arzt tätig sein kann. Und die Staatsanwältin ergänzt in Richtung des Angeklagten: „Wünschenswert wäre gewesen, wenn die Opfer nicht eineinhalb Jahre im Ungewissen gelassen worden wären.“
Kommentare