Endlose Strafverfahren: Gerichtsmediziner dringend gesucht

Die Tarife für sachverständige Ärzte
Strafverfahren verzögern sich, weil es vor allem an Gerichtsmedizinern fehlt. Nachwuchs ist derzeit kaum in Sicht.

Es war im Februar, als der drei Monate alte Maximilian in St. Pölten laut Staatsanwaltschaft durch eine "massive Gewalteinwirkung" gegen seinen Kopf sterben musste. Weil die gerichtsmedizinischen Untersuchungen immer noch nicht abgeschlossen sind, gibt es acht Monate später in dem Fall immer noch keine Anklage gegen den Vater.

Auch im Pflegeskandal von Kirchstetten (NÖ), bei dem Insassen des Pflegeheims gequält worden sein sollen, wartet man ein Jahr nach der Anzeige immer noch auf die gerichtsmedizinische Expertise. Das liegt nicht etwa daran, dass der beauftragte Sachverständige, Wolfgang Denk, nicht zügig arbeitet. Der renommierte Gutachter ist schlichtweg mit Arbeit eingedeckt, weil er derzeit der einzige ist, der den Gerichten und Staatsanwaltschaften in ganz Niederösterreich und teils auch im Burgenland als Gerichtsmediziner zur Verfügung steht. Das Gerichtsmedizinische Institut Wien beispielsweise führt schon länger keine Obduktionen und Untersuchungen mehr außerhalb der Bundeshauptstadt durch.

Altersproblem

"Dieses Problem gibt es leider seit Jahren und es wird nicht besser, im Gegenteil. Bei den Gerichtsmedizinern haben wir in ganz Österreich 30 Sachverständige und das Durchschnittsalter liegt bei Mitte 50. Nachwuchs gibt es so gut wie keinen", erklärt der Präsident der Österreichischen Gerichtsmediziner, Walter Rabl.

Die Gründe dafür, dass gerade im medizinischen Bereich kaum noch jemand Sachverständiger werden möchte, sind vielseitig. Zum einen gebe es wegen des fehlenden Interesses kaum noch Bewerber für die sechsjährige Facharztausbildung an den medizinischen Fakultäten. Wien habe schon seit Jahren keine Gerichtsmediziner mehr ausgebildet. "In Innsbruck mussten wir die Stelle drei Mal ausschreiben, bis wir zwei Bewerberinnen hatten", sagt Rabl. 2400 Euro Bruttogehalt für einen ausgebildeten Mediziner, mit keinerlei Chancen auf Zulagen wie in anderen Fachrichtungen, seien kaum ein Anreiz.

Nach der Facharztausbildung benötigt es weitere fünf Jahre Berufspraxis, bis man überhaupt als Sachverständiger tätig sein darf. "Die Gerichtsmedizin ist ein begutachtendes Fach. Man ist auf die Sachverständigentätigkeit angewiesen", sagt Wolfgang Denk. Andere Einnahmequellen gibt es nicht. Stichwort Einnahmequelle: Die Bezahlung von sachverständigen Ärzten sei "unanständig" niedriger als jene von nicht-medizinischen Gutachtern, klagen die Betroffenen.

Gesetzliche Tarife

Warum das so ist, erklärt Alexander Schmidt vom Hauptverband der gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. "Grundsätzlich müssen Sachverständige so entlohnt werden wie in ihrem zivilen Berufsleben. Die Ausnahme sind allerdings Berufsgruppen, die nach den Tarifen des Gebührenanspruchsgesetzes zu entlohnen sind – etwa Ärzte, sofern sie in Straf- oder Pflegschaftsverfahren bestellt werden", sagt Schmidt. Nach dem Gesetz werden für eine schlichte gerichtsmedizinische Untersuchung samt Befund und Erstellung des dazu gehörigen schriftlichen Gutachtens 30,30 Euro bezahlt, für eine oft mehrstündige Obduktion samt Gutachten 93,50 Euro. Der Höchstbetrag, der seit 20 Jahren unverändert für Ärzte gilt, sieht 195 Euro und 40 Cent für die medizinische Begutachtung und das anschließende Gutachten vor. "Die Person, die die Ordination im Anschluss so einer Untersuchung reinigt, hat vermutlich einen höheren Stundenlohn als der Gutachter selbst", meint Schmidt.

Mehrere Justizminister und auch der Wissenschaftsrat waren mit dem heiklen Thema bereits befasst, Anpassungen wurden dennoch keine vorgenommen. "Man braucht als medizinischer Sachverständiger eine gewisse masochistische Ader. Die Bezahlung ist schlecht und dann muss man seine Arbeit noch vor Rechtsanwälten bei Gericht verteidigen und kann sich in der Regel dafür kritisieren lassen", sagt Rabl.

Das Problem hat mittlerweile zur Folge, dass sich immer mehr Gutachter aus der Sachverständigenliste streichen lassen. Engpässe gibt es vor allem auch bei Psychiatern. Bei zahlreichen Ermittlungsverfahren müssen deshalb längere Wartezeiten in Kauf genommen werden.

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