Dschihadismus: Prozess gegen Prediger geht weiter

Prozess in Graz geht weiter.
Gutachter berichtetet zu zehn neu übersetzten Predigten von Mirsad O.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch der Prozess gegen Prediger Mirsad O., der als Schlüsselfigur rund um die Aktivitäten der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) in Österreich gilt, fortgesetzt worden. Mitangeklagt ist ein Tschetschene, der für den IS gekämpft haben soll. Ein Islam-Experte nahm Stellung zu zehn neu übersetzten Reden des Predigers.

Der Sachverständige für Islamismus und Terrorismus, Guido Steinberg, hatte bereits im Februar seine Meinung zu den Videos und Tonaufzeichnungen von Reden von Mirsad O. geäußert. Damals war er zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte eine dschihadistische Ideologie vertritt: "Er wirbt für den bewaffneten Kampf in Syrien und Tschetschenien", war der Experte überzeugt. Außerdem würde O. "die individuelle Pflicht zum bewaffneten Kampf befürworten".

Neues Material zu alten Themen

Drei Gutachten hatte der Sachverständige erstellt, doch der Verteidiger wollte noch eine Ergänzung, basierend auf der kompletten Übersetzung der Predigten, die zuvor nur teilweise auf Deutsch vorlagen. "Am Gutachten ändert sich nichts", betonte Steinberg gleich zu Beginn des Prozesses am Mittwoch. Er habe "neues Material zu alten Themen" gefunden.

Mirsad O. vertrete in den zehn zusätzlichen Predigten "eine sehr radikale Form des Monotheismus" und würde nur "eine sehr kleine Gruppe als Muslime akzeptieren". Gegen den größten Teil der Menschheit wolle er den "Dschihad" führen. Zum Thema "Pflicht jedes Moslems" meinte O. laut Steinberg: "Islam ist nicht Frieden, der Angriff ist verpflichtend."

"Große Sympathien für Al Kaida" ließen sich weiters aus den Texten ableiten. Bezeichnend war für Steinberg aber die schwarze Fahne mit dem Propheten-Siegel, die sich in der Wohnung des Predigers gefunden hatte und die als IS-Flagge gilt: Sie wird ausschließlich von dschihadistischen Gruppierungen benutzt. "Mir war klar, da hat sich jemand entschieden."

Der Verteidiger von O. hatte einen Privatgutachter mitgebracht, der Fragen an den Sachverständigen stellte. An der Frage, ob und seit wann die schwarze Flagge ein eindeutiger Hinweis auf IS-Zugehörigkeit sei, schieden sich die Geister. "Kann man sagen, dass es darüber eine Meinungsverschiedenheit gibt", fragte der Privatgutachter den Sachverständigen. "Wenn Sie eine andere Meinung haben, haben wir schon eine Meinungsverschiedenheit", antwortete ein besitzender Richter.

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