Drohne filmte Jagd: Klage gegen Balluch abgewiesen

Eine Drohne lieferte Bilder von bei einer Gatterjagd getöteten Wildschweinen.
Besitzstörung durch Tierschützer bei Mayr-Melnhof-Gatterjagd konnte im konkreten Fall nicht nachgewiesen werden. Der Richter fand wenig schmeichelhafte Worte für den VGT-Obmann.

Das Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau) hat nun die Besitzstörungsklage des Salzburger Unternehmers Maximilian Mayr-Melnhof gegen den Wiener Verein gegen Tierfabriken (VGT) und dessen Obmann Martin Balluch abgewiesen. Eine Kamera-Drohne hatte am 15. Dezember 2015 bei einer Gatterjagd im Wildschweingehege Mayr-Melnhofs Aufnahmen vom Aufbrechplatz gemacht, wo Dutzende getötete Tiere abgelegt waren.

Das Fluggerät schwebte damals über zahlreichen Jägern und Helfern und sorgte für enorme Unruhe, berichteten Zeugen. In seinem schriftlichen Urteil führte Richter Thomas Prammer aus, dass die Störung des geregelten Jagdablaufs durch die Kamera-Drohne zweifellos als Besitzstörung zu werten sei. Allerdings hätten die Kläger im konkreten Einzelfall nicht nachweisen können, dass Balluch oder Aktivisten des VGT die Drohne gesteuert haben. "Im Endeffekt war daher der Klage der Erfolg zu versagen."

Tatsächlich wurden an jenem Tag weder Balluch noch ein anderes VGT-Mitglied mit einer Drohne oder auch nur einer Fernbedienung gesehen. Balluch sagte im Verfahren, er habe die später medienwirksam veröffentlichten Film- und Fotoaufnahmen von der Wildschweinjagd von tierfreundlichen Anrainern des Gatters bekommen, die eine eigene Drohne im Einsatz hatten. Das sei ohne gegenteiligen Beweis tatsächlich möglich, urteilte der Richter, der ansonsten aber wenig schmeichelhafte Worte für den Tieraktivisten fand.

Drohne filmte Jagd: Klage gegen Balluch abgewiesen
ABD0023_20161105 - WIEN - ÖSTERREICH: Martin Balluch, Obmann des VGT im Rahmen einer Mahnwache des Verein gegen Tierfabriken (VGT) "600 tote Tiere in Armen von Menschen" - Aktion gegen Jagd, Tierfabriken und Tierversuche am Samstag 05. November 2016 in Wien. - FOTO: APA/HANS PUNZ

"Nicht zuletzt hat es sich im Verlauf des Prozesses deutlich heraus gestellt, dass Balluch als Obmann des VGT einerseits über die Maßen gerne im Mittelpunkt steht und diesbezüglich auch vor Polemik und Halbwahrheiten nicht zurück schreckt und Aufmerksamkeit um jeden Preis möchte", urteilte Prammer. Und er stellte fest, dass weder Balluch noch eine seiner Zeuginnen in ihren Aussagen gänzlich überzeugend wirkten und die beklagten Parteien mit "grenzwertigen Mitteln" arbeiten würden.

VGT-Obmann Balluch freute sich am Donnerstag in einer Aussendung über die Abweisung der Klage: "Wir fühlen uns jedenfalls bestätigt, dass unsere Aktivitäten vollkommen rechtskonform sind." Der Tierschutz sei in der Mitte der Gesellschaft angekommen. "Die Gatterjagd ist und bleibt eine perverse Tierquälerei, die so rasch als möglich verboten werden muss."

Wie Maximilian Schaffgotsch, der Anwalt von Maximilian Mayr-Melnhof, zur APA sagte, habe sein Mandant noch nicht über Rechtsmittel gegen das Urteil entschieden. "Für uns ist aber auf jeden Fall erwiesen, dass Balluch entweder dem Gericht oder der Öffentlichkeit die Unwahrheit erzählt hat." Denn auf seiner Homepage und in einem Interview mit dem Kurier habe der VGT-Obmann zunächst wiederholt von "unserer Drohne" gesprochen. "Das hat der Richter allerdings nicht als Beweis in unserem Sinne, sondern als Beleg für Balluchs Polemik gewertet", so Schaffgotsch.

Die Prozesskosten in der Höhe von rund 1.600 Euro muss nach der Abweisung der Klage nun Mayr-Melnhof zahlen.

Im Dezember 2015 gerieten Tierschützer und Jäger in der Antheringer Au (Salzburg) aneinander. Grundbesitzer Maximilian Mayr-Melnhof hatte in seinem mehrere hundert Hektar großen Gehege wieder einmal zur Jagd auf Wildschweine geladen. Anwesend waren auch Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), die die Treibjagd filmten und fotografierten. Zum Einsatz kam dabei auch eine Drohne, auf die einer der Waidmänner Schüsse abgab. Mayr-Melnhof klagte auf Besitzstörung.

Zeuge Hubert K. erinnerte sich am Montag beim fortgesetzten Zivilprozess am Bezirksgericht Oberndorf. Der 74-Jährige war als Treiber Teil der Jagdgesellschaft. Das Flugobjekt sei teilweise auf 15 Meter Höhe hinabgeflogen. "Die Jäger haben Angst gehabt, dass ihnen die Drohne auf den Kopf fällt", meinte K.

Richter Thomas Prammer wollte das offenbar nicht so ganz glauben. "Beim Hirscher war das noch knapper letztes Jahr, oder?", fragte er den Zeugen süffisant. In der Vorsaison war hinter dem Skistar während eines Slalomlaufs nämlich eine Drohne auf die Piste geknallt. Jagdleiter Mayr-Melnhof sagte gegenüber Prammer, er habe den Abschuss angeordnet, nachdem "eine gewisse Panik" aufgekommen sei. "Ich habe den Auftrag gegeben, die Drohne abzuwehren", gab Mayr-Melnhof zu Protokoll.

VGT-Obmann Martin Balluch stritt beim Prozess jedoch ab, dass die angeschossene Drohne dem Verein gehört habe. Die Bilder davon, die der VgT anschließend veröffentlichte, seien ihm von "Anrainern" zugespielt worden, die die Drohne verwendet hätten.

Der Prozess drehte sich folglich mehrmals auch um einen KURIER-Bericht, der zwei Tage nach der Jagd erschienen ist. Darin sagte Balluch zum Drohneneinsatz: "Ich konnte sie noch zu mir steuern, dann sahen wir, dass der Rotor getroffen wurde und der Rumpf einen Streifschuss abbekommen hatte." Diese Aussage stellte Balluch beim Prozess am Montag in Abrede. Es müsse sich um ein Missverständnis gehandelt haben. Er habe selbst keine Drohne gesteuert.

Besitzer überprüft

Der Anwalt Mayr-Melnhofs hielt dies für unglaubwürdig – er ließ sämtliche in der Nähe zum Gatter wohnenden Besitzer ausforschen, die eine genehmigungspflichtige Drohne besitzen, deren Einsatz der Verteidiger vermutet. Von den überprüften Personen soll niemand bei der besagten Treibjagd vor Ort gewesen sein.

Ein Urteil gab es am Montag keines. Der Endbericht ergehe im Laufe der kommenden eineinhalb Monate schriftlich, sagte Richter Prammer zum Abschluss der Verhandlung.

Kommentare