Drei Jahre Ziel, fünf sind das Limit

Drei Jahre Ziel, fünf sind das Limit
Justizminister Brandstetter über seine Schmerzgrenze bei Ermittlungen.

Justizminister Wolfgang Brandstetters Prozessreform sieht vor, dass Staatsanwälte nach drei Jahren Ermittlungen um eine Fristverlängerung bei Gericht ansuchen müssen. Die persönliche Schmerzgrenze des Ministers liegt bei fünf Jahren.

KURIER: Bei kleineren Delikten sollen Verurteilungen bis zu Haftstrafen mit Organmandaten ohne Prozess verhängt werden können. Richter und Anwälte kritisieren das als Schnellverfahren, bei denen man sich keinen Eindruck vom Beschuldigten machen könne. Bleibt der Rechtsstaat auf der Strecke?
Wolfgang Brandstetter: Es ist ja nichts anderes als eine Option. Wenn ein Richter der Meinung ist, aus rechtsstaatlichen Gründen ist eine Hauptverhandlung anzuberaumen, dann wird er davon nicht Gebrauch machen. Wir wollen das den Richtern anbieten, ob sie davon Gebrauch machen, liegt in ihrem Ermessen. Es gibt Fälle wie bei Verkehrsunfällen, wo das Sinn macht und zur Beschleunigung beiträgt. Wenn der Beschuldigte – was Voraussetzung ist – schon einvernommen ist, gibt es ja keinen Grund mehr, warum das in einer Hauptverhandlung wiederholt werden müsste. In Deutschland ist das eine häufige Art der Erledigung, und man kann nicht behaupten, dass es in Deutschland einen geringeren rechtsstaatlichen Standard gebe. Und bei Haftstrafen geht das ja nur mit Verteidigerzwang.

Die Staatsanwälte sind nicht erfreut, dass Sie ihre Ermittlungen mit – von Richter überwachten – vorgeschriebenen Fristen beschränken wollen.
Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat sich verschärft. Eine Verfahrensdauer, die deutlich über fünf Jahre hinausgeht, macht uns ernsthafte Probleme. Ich versuche damit auch, der Staatsanwaltschaft den Rücken zu stärken. Denn sie kann dann auf Kritik sagen, ein unabhängiger Richter hat festgestellt, es gibt Gründe, weshalb wir länger brauchen.

Sind fünf Jahre Ihre Schmerzgrenze?
Das ist der Bereich, wo es problematisch wird im Hinblick auf den EGMR. Ich habe auch die Verantwortung, dass es nicht zu Verurteilungen Österreichs in Straßburg kommt.

Seit Langem wird über betreute Wohngruppen als Alternative zur U-Haft für Jugendliche gesprochen. Wann wird die erste Wohngruppe eröffnet?
Das ist personalintensiv und eine Frage der Finanzierbarkeit. Ich möchte im bisherigen Polizeianhaltezentrum am Hernalser Gürtel Haftkapazitäten für Jugendliche und junge Erwachsene schaffen. Und zusätzlich eine betreute Wohngruppe, was in Verbindung mit einer überwachten Einheit gewisse Vorteile und Synergien mit sich bringt.

Ein Gefängnis und das Gegenmodell, eine offene Wohngruppe, nebeneinander im selben Gebäude?
Ja, ein Jugendkompetenzzentrum ist dort realistisch umsetzbar. Auch die Jugendrichter sind unterschiedlicher Auffassung, ob solche Wohngruppen nicht auch überwacht werden sollten. Und es kann ein Vorteil sein, das im selben Haus zu haben, wo die Justizwache die Wohngruppe zwar nicht überwacht, aber gleich nebenan ist, für den Fall, dass man sie braucht. Ich bin für pragmatische Lösungen zu haben, aber wir sind noch in der Diskussionsphase.

Neustart-Experten sagen, die Ressourcen für ein neues Gefängnis sollte man lieber in ambulante Intensivbetreuung stecken. Wäre das nicht der bessere Weg?
Das wäre sicher sehr teuer. Ich schätze Neustart und seine Arbeit sehr. Aber ich meine, man sollte vorsichtig Varianten ausprobieren. Und das ist am Hernalser Gürtel praktikabel.

Die Gefängnisse gehen über, trotz aller Maßnahmen. Was wollen Sie dagegen tun?
Ich habe kein Patentrezept. Die Probleme des Strafvollzuges beschäftigen mich intensiv, um nicht zu sagen, sie liegen mir im Magen. Ich könnte mir vorstellen, die Anwendbarkeit der Fußfessel als eine Variante des Strafvollzugs, nachdem sich das bewährt hat, vorsichtig auszudehnen. Und wir haben 100 Planstellen für den Ausbau der Justizwache bekommen, in Verbindung mit notwendiger Verbesserungen der Betreuungssituation.

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