Doppelmord in Graz: Polizei vermutet Täter in Amstetten

Polizisten in Stiwoll, Archiv
Der Schütze könnte sich nach Niederösterreich abgesetzt haben. Es sind hunderte Beamte im Einsatz, die Polizei hat zudem eine "Gefährdeten-Liste" erstellt.

Nach den tödlichen Schüssen auf seine Nachbarn in Stiwoll in der Steiermark könnte sich der mutmaßliche Schütze nach Niederösterreich abgesetzt haben. Der 66-Jährige werde im Bezirk Amstetten vermutet, twitterte die NÖ Polizei am Dienstag und warnte die Bevölkerung davor, eigenmächtige Handlungen zu setzen. Der Mann sei gefährlich.

Laut NÖ Polizeisprecher Johann Baumschlager seien mehrere Hinweise eingegangen, wonach der Gesuchte gesehen worden sein soll. Eine Alarmfahndung sei im Gang, Baumschlager sprach von einem Großeinsatz. Gesucht werde im Großraum um Kematen und St. Valentin sowie im Bereich der Donaubrücke Richtung Mauthausen (OÖ).

Suche intensiviert

Der 66-jährige ist auch in der Nacht auf Dienstag nicht gefunden worden. Die Polizei hat daher die Suche nach dem Verdächtigen intensiviert und wollte das Gebiet rund um das am Montag in der Nachbargemeinde Södingberg gefundene Fluchtfahrzeug noch einmal genau durchkämmen.

Doppelmord in Graz: Polizei vermutet Täter in Amstetten
ABD0058_20171030 - STIWOLL - ÖSTERREICH: Polizei in Stiwoll am Montag, 30. Oktober 2017, nachdem am Vortag zwei Menschen durch Schüsse getötet worden waren. Der mutmaßliche Schütze wird weiterhin gesucht. - FOTO: APA/ELMAR GUBISCH
"Die Fahndung nach dem Täter läuft weiter auf Hochtouren", teilte die Exekutive Dienstagfrüh mit. Die ganze Nacht über wurde nach dem 66-Jährigen mit Suchhunden und dem FLIR-Hubschrauber - ein mit Wärmbildkamera ausgerüsteter Helikopter - gesucht, jedoch ohne Erfolg. Daher wurden am Dienstag die Anstrengungen noch einmal verstärkt. Dazu wurde die Zahl der Polizeikräfte auf mehrere hundert aufgestockt. Unterstützung kommt auch vom Einsatzkommando Cobra und Einsatzeinheiten aus anderen Bundesländern. Die Schulen und Kindergärten in manchen Gemeinden der Umgebung bleiben geschlossen.

Später wurde die Alarmfahndung auf die zweithöchste Stufe heruntergefahren - "intensive Streifungen" wurden aber fortgesetzt.

"Gefährdeten-Liste"

Die Existenz einer in Medien kursierenden angeblichen "Todesliste" des Verdächtigen wurde von der Landespolizeidirektion Steiermark nicht bestätigt. Eine derartige Liste sei definitiv nicht gefunden worden. Es existiert aber eine "Gefährdeten-Liste", die von der Polizei selbst erstellt wurde. Darauf zu finden sind unter anderem die Staatsanwaltschaften Graz, Klagenfurt, Leoben, diverse Richter und Bezirkshauptmannschaften, andere Institutionen und auch Betriebe, mit denen der 66-Jährige in Streit war. Sie alle werden von extra abgestellten Beamten beschützt.

Der 66-jährige Steirer soll am Sonntag mit einer Langwaffe auf seine Nachbarn geschossen haben. Ein 64-jähriger Mann und eine 55 Jahre alte Frau starben, eine 68-Jährige wollte fliehen, wurde am Arm getroffen und schwer verletzt. Einem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge wurde der Mann zweimal, die 55-jährige Nachbarin gleich drei Mal getroffen. Bei der schwer verletzten 68-Jährigen wurde ein Einschuss festgestellt. Das Kaliber wird von der Exekutive aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht. Bei der Waffe des Verdächtigen handelte es sich jedenfalls - entgegen ersten Meldungen - nicht um ein Gewehr seiner Ehefrau, sondern um eine illegale Waffe. Sie war nicht registriert.

Streit um Grundstück

Das Motiv für die Schüsse aus dem Hinterhalt soll ein langer Streit um ein Grundstück gewesen sein. Der Verdächtige ist bei den Behörden kein Unbekannter: Gegen ihn wurde schon wegen übler Nachrede, versuchter Nötigung und gefährlicher Drohung ermittelt, die Verfahren wurden aber eingestellt, da er in Gutachten als nicht zurechnungsfähig eingestuft worden war. Gegen ihn wurde auch im Vorjahr ermittelt, nachdem er mit seinem Bus mit einem Plakat mit der Aufschrift "Heil Hitler" durch Graz und andere Gebiete gefahren war. Da ihm aber der Vorsatz der NS-Wiederbetätigung nicht nachgewiesen werden konnte, kam er auch da straffrei davon. Vom Gutachter wurde er außerdem als nicht gefährlich eingestuft, weshalb er nicht in einer Anstalt untergebracht werden konnte.

Doppelmord: Verdächtiger "kein Unbekannter"

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