Dörfler und Scheuch bekämpfen ihre Urteile

Dörfler und Scheuch meldeten Nichtigkeit und Berufung an
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung im BZÖ-Broschürenprozess

Kärntens Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler und sein damaliger Stellvertreter Uwe Scheuch haben nach den Urteilen im BZÖ-Wahlkampfbroschüren-Prozess Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Dörfler hatte dies bereits am Tag der Urteilsverkündung angekündigt, inzwischen bekämpft auch Scheuch Schuldspruch und Strafausmaß. Die Causa wandert damit zum Obersten Gerichtshof (OGH).

Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl hatte Dörfler letzte Woche, wie berichtet, wegen versuchter Vorteilsnahme und Untreue, Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen Untreue verurteilt. Die Schadenssumme beträgt laut Richter mindestens 186.000 Euro.

Dörfler wurde vom Senat dafür zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie einer Haftstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt. Scheuch erhielt eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen a 100 Euro.

Dobernig wurde zu vier Monaten bedingt verurteilt, Petzner erhielt zehn Monate bedingt. Beide nahmen ihre Urteile an, sie sind damit rechtskräftig. Mit OGH-Entscheidungen für Dörfler und Scheuch ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.

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