Die Kunst des Betrugs: Galerist in Wien verurteilt
Das Ambiente im Wiener Landesgericht für Strafsachen dürfte nicht unbedingt den Geschmack des Kunsthändlers und Galeristen treffen. Normalerweise umgibt er sich mit Werken von Andy Warhol, Maria Lassnig oder Franz West. Das Rundherum ist Dienstagnachmittag in erster Linie in den Farben Gelb, Beige und Weiß gehalten.
Dabei ist die Kunst der Grund, warum der Mann überhaupt in der Mitte des Gerichtssaals Platz nehmen muss – ihm wird schwerer Betrug vorgeworfen. Es geht um die Metallskulptur „Lemure“ von Franz West. Und die sollte sich eigentlich im Auktionshaus im Kinsky befinden. Oder wahlweise eine stattliche Summe Geld. Beides fehlt.
Kein Werk versteigert
Alles begann mit der Jubiläumsauktion im Kinsky. Der Angeklagte stellte einige Werke zur Verfügung, erwartete ein gutes Geschäft. „Er hat die Kronjuwelen, die er hatte, beigesteuert“, beschreibt Verteidiger Markus Machan. Der Kunsthändler bekam sogar einen Vorschuss in der Höhe von mehr als 1 Million Euro. Dann kam die Auktion. „Und kein einziges Werk wurde versteigert“, schildert der Kunsthändler. „Ich war total schockiert.“
Dies sei der Anfang vom Ende gewesen. „Jetzt finden wir uns leider hier in dieser Situation, in diesem Ungemach“, sagt er.
Denn die Million hatte der Kunsthändler bereits in neue Werke investiert. Einige Werke hätten dann zwar doch noch im Nachverkauf neue Besitzer gefunden – aber zu deutlich geringeren Verkaufspreisen als angenommen.
Also habe er selbst die Initiative ergriffen. Konkret habe er nach der enttäuschenden Auktion dem Kinsky erklärt, er habe für das beigesteuerte Werk „Lemure“ von Franz West schon einen fixen Käufer in der Schweiz. Er schickte einen angeblichen Überweisungsbeleg über 30.000 Euro an das Auktionshaus. Die restlichen 340.000 Euro würde er überweisen, sobald der Verkauf über die Bühne ging.
Verkauf platzte
„Der Verkauf hat sich dann rausgezögert und ist schließlich geplatzt“, sagt der Kunsthändler. Trotzdem stand wenig später die Spedition vor der Tür des Kinsky, um das Werk in die Schweiz zu bringen. Dort ist es auch heute noch. Bei einer Dame, die ebenfalls auf Geld vom Angeklagten wartete.
„Als Sicherheit war aber noch ein anderes Werk im Auktionshaus“, sagt der Mann. Doch das deckte die offenen Forderungen bei Weitem nicht.
Er bestreitet, den Überweisungsbeleg mit den 30.000 Euro gefälscht zu haben. „Vielleicht war das Konto nicht gedeckt“, meint er. Die Firma des Kunsthändlers befindet sich mittlerweile in der Insolvenz.
Urteil: 14 Monate bedingte Haft und eine Zahlung von 220.000 Euro an das Auktionshaus; rechtskräftig.
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