Der Tod bleibt Streitthema bis zuletzt

Der Tod bleibt Streitthema  bis zuletzt
Der Bericht des Dialogforums zeigt, wie weit die Positionen voneinander entfernt sind.

Es geht um alles oder nichts. Sterbehilfe polarisiert. Und das schon beim Namen: „Assistierte Selbsttötung“ sei passender, befinden die einen. Andere befürworten den Begriff „Freitod“.

Dabei ist die Benennung noch das kleinste Problem. Seit der Verfassungsgerichtshof das Verbot der „Beihilfe zum Suizid“ gekippt hat, wird emotional um eine gesetzliche Regelung gerungen (die eigentlich bis Jahresende stehen sollte).

Doch bei diesem Thema prallen Weltanschauungen aufeinander. Das zeigt auch ein Blick in den Abschlussbericht des Dialogforums Sterbehilfe, der am Montag vom Justizministerium veröffentlicht wurde.

35 Organisationen hatten sich beraten und ihre Standpunkte unterstrichen. Darunter (zahlreiche) Religionsgemeinschaften, Pensionisten- und Behindertenverband, Ärztekammer oder Vereine, die sich klar für die Sterbehilfe aussprechen. Es seien kontroverse fünf Tage gewesen, hört man.

Und das spiegelt sich auch in dem Papier wieder. Konsens gab es nur in wenigen Bereichen:

Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung Jeder soll Zugang zu einem nahen, öffentlich finanziertem Angebot haben. Laut Dachverband Hospiz fehlen österreichweit unter anderem 87 Palliativbetten, 174 stationäre Hospizbetten und fünf Tageshospize.

Der freie Wille und intensive Aufklärung bei Sterbehilfe Der freie Wille ist der „Dreh- und Angelpunkt“ einer solchen Entscheidung. Deshalb darf daran auch kein Zweifel bestehen (Beispiel Druck durch das Umfeld). Die Person kann sich bei dieser Entscheidung auch nicht vertreten lassen. Es muss sowohl medizinische als auch juristische Aufklärung im Vorfeld geben. Die Person muss außerdem klar entscheidungsfähig sein – eine Depression wäre ein Ausschlusskriterium.

Die Art zu sterben Auch beim Wie war man sich einig: Durch ein „letales Präparat“, um ein sicheres und zivilisiertes Sterben zu ermöglichen. Ob das von einem Arzt kommt oder in der Apotheke abgeholt wird, ist allerdings wieder Stoff für Meinungsverschiedenheiten – wie auch die wesentlichsten Fragen:

Wer darf Sterbehilfe nutzen? Nur Menschen, die sterbenskrank sind und ohnehin nur mehr wenige Tage/Wochen zu leben hätten, sagt etwa der Seniorenrat. Das würde Personen mit schweren neurologischen Erkrankungen ohne Chance auf Heilung oder psychisch Kranke ausschließen. Großteils als No-Go wurde Sterbehilfe für Minderjährige eingestuft.

Wer darf Sterbehilfe leisten? Ein Großteil spricht sich für Ärzte aus – doch ausgerechnet die Ärztekammer wehrt sich dagegen, dass Ärzte letale Präparate verschreiben sollen. Mehrheitliche Ablehnung gibt es gegen die Möglichkeit durch Vereine oder Angehörige.

Hürden bei der Sterbehilfe Dokumentation und Beratung kosten. Muss der Sterbewillige das selbst zahlen? „Es dürfen keine Hürden aufgestellt werden, die unüberwindbar sind“, sagt der Humanistische Verband. Aber darf eine Organisation mit dem Sterben Geld verdienen?

Der Bericht des Dialogforums dient nur als Überblick über die Positionen. Empfehlungen in Richtung Politik gibt es keine. Ursprünglich hatte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) angekündigt, dass bis zum Sommer ein entsprechender Gesetzesentwurf fertig sein soll. Das ist nicht geschehen. „Ich stehe für Verhandlungen mit dem Justizministerium bereit“. Auch wenn bis Jahresbeginn kein Gesetz abgesegnet wird: Mit 1. Jänner tritt der Spruch der Verfassungsrichter jedenfalls in Kraft.

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