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Ökobüro und WWF hatten beklagt, dass das niederösterreichische Naturschutzgesetz keine Möglichkeit vorsieht, Rechtsmittel gegen Verordnungen zum Abschuss von Fischottern einzulegen. Und zudem ins Treffen geführt, dass es sich bei diesen um nach der europäischen FFH-Richtlinie streng geschützte Tiere handelt.
Recht auf Einspruch
Nun hat der VwGH in seinem Erkenntnis, das dem KURIER vorliegt, klargestellt, dass anerkannten Umweltschutzorganisationen „grundsätzlich ein Recht auf Teilnahme (bereits) am behördlichen Verfahren zusteht“, soweit der Schutz von Normen des Unionsumweltrechtes auf dem Spiel steht.
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Die FFH-Richtlinie ist eben Unionsrecht. Und in dieser werden neben anderen Arten Fischotter, aber auch Biber, Luchse und Bären unter strengen Schutz gestellt – sowie Wölfe.
„Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich und ein klares Signal für eine rechtskonforme und lösungsorientierte Politik in den Bundesländern“, sagt Christian Pichler, Artenschutzexperte beim WWF.
Die zuletzt ausgesprochenen Verordnungen zu Abschüssen von Wölfen sind damit aber noch nicht automatisch außer Kraft gesetzt, erklärt WWF-Sprecher Nikolai Moser. Die Umweltschutzorganisationen fordern die betroffenen Bundesländer nun aber auf, die Entscheidung des VwGH-Erkenntnisses zu beherzigen.
Keine Überraschung
Überraschend kommt dieses nicht. So bewertete etwa der EU-Rechtsexperte Walter Obwexer, der die Tiroler Landesregierung immer wieder berät, die neue Regelung zur Beschleunigung der Abschüsse von Wölfen und anderen Raubtieren als EU-rechtswidrig – eben weil sie keine Möglichkeit vorsieht, die Verordnungen vor Gericht zu bekämpfen.
Tirols ÖVP-Jagd-Landesrat Josef Geisler sieht vorerst keine Notwendigkeit „zur vorher üblichen Regelung zurückzukehren. Wir kennen dieses Erkenntnis noch nicht im Detail.“ Es sei aber klar gewesen, dass diese Regelung „irgendwann auf dem Prüfstand steht. Aber wir können nicht nichts tun.“ In Tirol sind derzeit fünf Wölfe zum Abschuss freigegeben. Erwischt wurde noch keiner.
In Kärnten hat es indes Anfang Juni bereits den fünften Abschuss gemäß einer Verordnung gegeben. In Salzburg sind ausgerechnet am Freitag, als das VwGH-Erkenntnis bekannt wurde, zwei Abschussverordnungen für Problemwölfe in Kraft getreten, die seit Anfang Juni mehr als 30 Schafe gerissen haben sollen.
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