Der schnelle Schuss auf den Wolf steht vor dem Aus

Der schnelle Schuss auf den Wolf steht vor dem Aus
Mit Verordnungen hebeln mehrere Länder Beschwerdemöglichkeiten gegen Abschüsse von Wölfen aus. Warum diese Regelung nun infrage steht.

Einen „rechtlichen Grenzgang“ hatte der in Tirol für Jagd zuständige LH-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) jene Novelle genannt, mit der seit 1. April schnelle Jagd auf „Risiko- und Schadwölfe“ gemacht werden kann. Seit Inkrafttreten der neuen Regelung reicht eine einfache Verordnung aus, um das in der EU streng geschützte Raubtier ins Visier zu nehmen.

Anders als bei Bescheiden, die zuvor für Abschüsse erlassen wurden, gibt es hier keine Beschwerdemöglichkeit für Umweltorganisationen. Ihnen wurde dieser Weg abgeschnitten, damit die Jagd auf einen Wolf nach Rissen schnell in die Wege geleitet werden kann oder nicht überhaupt abgeblasen werden muss.

Den Kniff haben sich die Tiroler bei den Kärntnern abgeschaut. Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg haben denselben Weg eingeschlagen.

Erfolg für NGO

Aber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) – auch wenn es dabei um Fischotter geht – könnte dieser Praxis nun einen Riegel vorschieben.

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