Demonstration gilt nicht als Grund in der Schule zu fehlen
Weltweit wollen am Freitag tausende Schüler statt in die Schule auf die Straße gehen, um für den Klimaschutz zu demonstrieren. Doch dürfen sie dafür einfach die Schule schwänzen?
Rechtlich ist die Sache eindeutig: Eine Demo ist kein Grund, vom Unterricht fernzubleiben. Das betonen alle Bildungsdirektoren. So wie Johann Heuras aus Niederösterreich: „Ich unterstütze es zwar, dass die Schüler sich für eine gute Sache einsetzen, aber das können sie auch außerhalb der Unterrichtszeit.“ Doch Österreich wäre nicht Österreich, wenn es da nicht ein Hintertürchen gäbe: Ein Direktor oder ein Klassenvorstand kann nämlich einem Schüler das „Fernbleiben aus wichtigen Gründen“ genehmigen. Der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) fordert jetzt eine bundesweite Regelung aller Schulbehörden, wie mit den Freitags-Demos künftig umzugehen ist: „Wenn die Jugend etwas für unser aller Zukunft tut, soll das nicht zu Restriktionen und Bestrafungen führen.“
Demonstration während Unterrichtszeit als Statement
Die Schüler hätten einen guten Grund, während der Unterrichtszeit auf die Straße zu gehen: „Wozu sollen wir lernen, wenn unsere Zukunft auf dem Spiel steht?“, argumentieren sie. Und folgen damit dem Vorbild der Klimaaktivistin Greta Thunberg, von der die Idee zu dieser Kundgebung kam. Daraus hat sich die Initiative „Fridays for Future“ (wörtlich: Freitags für die Zukunft) entwickelt. 1000 weitere Einzelinitiativen folgten. Bernhard Schwab von der HTL Wels streikt seit Ende Jänner auf eigenes Risiko: „Entweder wir ziehen jetzt alle Register oder es ist zu spät.“ Ida Berschl (BORG Schärding) berichtet von Sondervereinbarungen in ihrer Schule, damit kommenden Freitag gestreikt werden kann. Bundesschulsprecher Timo Steyer will sich auf keine Seite schlagen: „Ich schätze den Einsatz der Schüler für den Klimaschutz. Doch jeder soll selbst entscheiden, ob er streiken will.“
Doch was passiert, wenn sich Schüler ohne das Okay der Schule jeden Freitag dem Aufruf von Greta Thunberg anschließen? Im Extremfall gelten dieselben Regeln wie beim Schwänzen. Das heißt: Wer während seiner Schulpflicht drei Tage fehlt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Die Eltern müssen dann bis zu 440 Euro bezahlen. Ältere Schüler können schlimmstenfalls den Schulplatz verlieren.
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