Das Otto-Wagner-Areal taugt zum Welterbe

Das Otto-Wagner-Spital wurde 1907 eröffnet, 2025 wird daraus ein Uni-Standort – die CEU zieht ein.
Die österreichische UNESCO-Kommission sieht beim Areal in Penzing Potenzial. Nun ist die Stadt am Zug.

Könnte Wien bald eine dritte UNESCO-Welterbestätte haben? Zumindest dass das Otto-Wagner-Areal dafür Potenzial hätte, hat die österreichische Welterbe-Kommission nun bestätigt.

Und zwar in einem Brief, den Wolfgang Gerstl erhalten hat. Der Verfassungssprecher der ÖVP im Nationalrat macht sich seit Jahren für den Erhalt der historischen Anlagen von Otto Wagner auf den Steinhof-Gründen stark, hat im Parlament auch schon eine entsprechende Petition eingebracht und sich Anfang Dezember an die UNESCO gewandt.

Das Otto-Wagner-Areal taugt zum Welterbe

Konkret antwortet die Österreichische UNESCO-Kommission: Es steht außer Zweifel, dass das Jugendstilensemble ein herausragendes Kulturdenkmal ist und darüber hinaus das Konzept der humanen, modernen Kranken- und Pflegeanstalt am Beginn des 20. Jahrhunderts richtungsweisend war. Um zu einer Welterbestätte zu werden, seien zwar große Anforderungen in puncto Schutz und Erhalt notwendig, aber: Die UNESCO-Kommission würde dies ausdrücklich begrüßen.

Wolfgang Gerstl sieht in diesem Schreiben einen wesentlichen Schritt in Richtung Weltkulturerbe: „Wir sind fast am Ziel. Es liegt jetzt an der Stadt Wien, einen Antrag zu verfassen.“

Denn die UNESCO hält in ihrem Schreiben auch fest, dass ein Teil der Pavillons leer steht, vernachlässigt wird bzw. verfällt. Zahlreiche Bemühungen um die Erhaltung würden vor allem von Bürgerinitiativen getragen. Und seit dem „ICOMOS Heritage Alert“, einer Art Warnruf, habe sich an der prekären Situation auch nichts verändert.

Bund unterstützt

Unterdessen hat der Bund – der bei jeder Welterbestätte Vertragspartner mit der UNESCO ist – Schritte in Richtung Welterbe eingeleitet. Im Jänner bat Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) den Denkmalbeirat ICOMOS um Unterstützung bei einer Vorprüfung des Welterbe-Potenzials.

Ende März schickte Blümel dann das Antragsformular zur Einleitung des „Upstream Prozesses“ an Mechthild Rössler, Direktorin des Welterbezentrums.

Sobald die Stadt die notwendigen Schutzinstrumente eingerichtet hat und der Nachweis des universellen Werts vorliegt, muss eine Vergleichsstudie mit bereits eingeschriebenen Stätten erstellt werden. Dann kann die Stätte in die Tentativliste (Vorschlagsliste) aufgenommen werden. Frühestens ein Jahr später kann der Antrag zur Aufnahme in die Welterbeliste eingereicht werden.

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