Steiermark führt 2-G in Nachtgastro ein und weitet Maskenpflicht aus
Nach Wien, Salzburg und Oberösterreich verschärft nun auch die Steiermark die geltenden Corona-Maßnahmen, die sich vom bundesweiten Plan abheben. Die steirische Landesregierung hatte sich am Mittwochvormittag mit Experten beraten und präsentierte nun das Ergebnis:
- 2-G für Nachtgastronomie und Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 500 Personen (indoor und outdoor)
- FFP2-Maskenpflicht in Kundenbereichen im Handel und in Betriebsstätten, Kultureinrichtungen und Einrichtungen zur Religionsausübung
- 2,5-G Regel für Arbeitnehmer in Krankenanstalten, Kuranstalten, Ordinationen sowie in Pflegeheimen
Die Maßnahmen treten mit 8. November im Bundesland in Kraft. "Ich bekenne mich zum Stufenplan der Bundesregierung. Aber er ist ein Reaktionsplan, kein Aktionsplan. Wir wollen jetzt verschärfen, damit es nicht noch schlimmer wird, damit nicht die Intensivbetten-Belegung leise steigt und steigt", sagte ÖVP-Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer bei der Pressekonferenz am Mittwoch.
Verschiedene Regeln in den Bundesländern
Dies bedeutet auch eine Rückkehr der FFP2-Maske im Handel für jeden Kunden - so wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. ÖVP-Landeshauptmann Wilfried Haslauer ordnete dies bereits vor einer Woche für Salzburg an, Oberösterreichs ÖVP-Landeschef Thomas Stelzer erließ diese Maßnahme Montagabend, sie gilt ab morgen, Freitag, in Oberösterreich.
Bundesweit ist das derzeit anders geregelt, FFP2-Pflicht gilt bloß in Geschäften des täglichen Bedarfs oder Apotheken für alle, darüber hinaus nur für jene, die nicht vollimmunisiert sind. Ab 1. November wird das zudem noch ein bisschen anders gestaltet: Wer keinen 3-G-Nachweis bei sich führt (geimpft, genesen, getestet), muss überall im Handel eine FFP2-Maske anlegen, vom kleinen Buchladen bis zum großen Einkaufszentrum.
Für Wien scherte SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig bekanntlich schon viel früher aus, seit Monatsanfang gelten nicht nur die erweiterte Maskenpflicht, sondern auch strengere Testregeln oder 2-G (geimpft, genesen) in der Nachtgastronomie oder bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern.
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